Mahnungen, Drohbriefe, Telefonterror

Was dürfen Ihre Gläubiger, wenn Sie fällige Raten und offene Rechnungen nicht mehr bezahlen können?

In der Regel erhalten Sie zunächst Zahlungserinnerungen/Mahnungen. Diese Schreiben kommen teilweise in rascher Folge bei Ihnen an. Gläubiger (das sind die Stellen oder Personen, bei denen Sie Schulden haben) geben die weitere Bearbeitung dann häufig an Inkassofirmen oder Rechtsanwälte ab.
In den Mahnschreiben wird immer wieder versucht, mit drastischen Formulierungen Druck aufzubauen. Es wird Ihnen mit Lohn- und Kontopfändung, negativer SCHUFA, Gerichtsvollzieher, Haftbefehl und sonstigen gerichtlichen Maßnahmen sowie mit zusätzlichen Kosten und Zinsen gedroht. Mit jedem weiteren Schreiben erhöht sich außerdem die Forderung.

Die Androhung einer Strafanzeige durch Rechtsanwälte oder Inkassofirmen löst besonders viel Angst aus. In der Regel sind Ihre Befürchtungen aber vollkommen grundlos. Das Nichtzahlen von Rechnungen und Kreditraten kann nur dann eine Straftat sein, wenn Sie von Anfang an nicht zahlen wollten und konnten.

Es gibt Inkassounternehmen, die mit Hausbesuchen oder der Beauftragung einer Detektei drohen, um Sie unter Druck zu setzen. Andere Gläubiger betreiben sogenanntes Telefoninkasso. Sie werden regelmäßig (vor allem abends und an Wochenenden) angerufen. Solche Anrufe sind natürlich sehr lästig und verstärken den Druck auf Sie.

Was können Sie bei Mahnungen tun?

  1. Stellen Sie zunächst fest, ob es sich um eine Forderung handelt, die bezahlt werden muss, um Ihre Lebensgrundlage zu sichern. Zum Beispiel müssen die laufende (monatliche) Miete und die Energiekosten gezahlt werden. Dies gilt eventuell auch für andere Verträge, die weiterlaufen sollen (z.B. Telefon).
  2. Zur Sicherung Ihrer Existenz ist es wichtig, die Ausgaben zu senken. Hier kann es notwendig sein, die Ratenzahlungen an Gläubiger einzuschränken oder ganz einzustellen. Hierzu müssen Sie dann auch Einzugsermächtigungen widerrufen und Daueraufträge löschen.
  3. Zahlen Sie nicht aus Angst! Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Ob von Ihrem Einkommen etwas gepfändet werden kann, hängt von der Einkommenshöhe und der Zahl Ihrer Unterhaltspflichten ab.
  4. Sogenannte Kleinst- oder Mindestraten (z.B. 10 € monatlich) verringern häufig die Gesamtforderung nicht. Sie erkennen aber durch die Zahlung überhöhte Kosten und Zinsen an.
  5. Hausbesuche von Inkassomitarbeitern sollten Sie nicht zulassen! Nur „amtliche“ Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsbeamte haben die Berechtigung, einen Hausbesuch (mit Terminabsprache) bei Ihnen zu machen.
  6. Geben Sie keine Auskünfte am Telefon! Weisen Sie aber auf Ihre Zahlungsunfähigkeit hin! – Sagen Sie, dass Sie nicht weiter angerufen werden wollen! – Legen Sie den Hörer auf!
  7. Schreiben Sie den Gläubigern und erklären Sie Ihre finanzielle Situation.
    Lassen Sie sich beraten. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier. 

Was dürfen Ihre Gläubiger tun?

Der Gläubiger darf seine Forderung absichern. Dies tut er normalerweise durch ein gerichtliches Mahnverfahren. In diesem Fall wird Ihnen vom Gericht ein Mahnbescheid geschickt (im gelben Umschlag mit Zustellungsvermerk).

WICHTIG: Das Gericht hat die Angaben des Gläubigers nicht geprüft.

Das bedeutet für Sie:

  • Lesen Sie die Angaben im Mahnbescheid genau!
  • Prüfen Sie, ob die Forderung der Höhe nach richtig ist!
  • Wenn die Forderungshöhe nicht korrekt ist oder Sie nicht wissen, warum eine Forderung gegen Sie erhoben wird, sollten Sie innerhalb von 2 Wochen WIDERSPRUCH einlegen.
  • Nutzen Sie das Widerspruchsformular, das dem Mahnbescheid beigefügt ist. Sie brauchen nur anzukreuzen, ob Sie der Forderung insgesamt oder teilweise widersprechen (z.B. nur überhöhten Zinsen und Inkassokosten).
  • Schicken Sie den Widerspruch an das Mahngericht zurück; die Adresse ist bereits aufgedruckt.
  • ABER: Widersprechen Sie keinesfalls, nur um Zeit zu gewinnen oder nur, weil Sie momentan nicht zahlen können. Das erhöht nur die Kosten.

Wenn Sie einer Forderung widersprochen haben, ist der Gläubiger verpflichtet zu beweisen, dass er eine berechtigte Forderung gegen Sie hat. Unter Umständen wird es zu einem Gerichtsverfahren kommen.

Wenn die Forderung im Mahnbescheid berechtigt ist, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Sie erhalten dann vom Gericht noch einen Vollstreckungsbescheid. Auch hier haben Sie wiederum eine Frist von 2 Wochen, um Einspruch einzulegen. Mit dem Vollstreckungsbescheid hat der Gläubiger einen sogenannten Vollstreckungstitel und ist berechtigt, Pfändungsmaßnahmen durch den Gerichtsvollzieher zu beantragen. Aber auch dann bleibt Ihr Existenzminimum gesetzlich geschützt.


Quelle: Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen (Text), Diakonie Hessen (Video)

Lieber schriftlich...

Manche Gläubiger kontaktieren Sie auch per Messenger, E-Mail oder Telefon. Wenn Sie sich so auf eine Ratenzahlung einigen, sollten sich die Vereinbarung immer schriftlich zuschicken lassen, bevor Sie eine Zahlung leisten.  

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