Stiftungsdarlehen
Außergerichtliche Lösungen sind eine vorteilhafte Alternative zu einem Insolvenzverfahren. Sie bieten einfache, schnelle und kostensparenden Lösung. In einem fachkundig unterstützten Prozess ermöglicht eine außergerichtliche Einigung individuelle Lösungen und bringen Schuldner- und Gläubigerinteressen im Sinne einer Mediation zu einem fairen Ausgleich:
- Die Vertragsfreiheit ermöglicht
- auf den Einzelfall zugeschnittene Regulierungen
- z.B. eine Familien-Gesamtentschuldung
- flexible Planlaufzeiten
- Spezielle Verwertungsarrangements
- die Kreditwürdigkeit kann u.U. schneller wiederhergestellt werden
- Vorteile einer Einmalzahlung durch Mittel von Dritter Seite,
z.B. Unterstützung von Familie, Freunden oder Stiftungen
Stiftungen bieten Hilfe für Menschen in besonderen Notlagen und können auch bei Entschuldungen entsprechende Darlehen oder Zuschüsse gewähren.
Hinweise zur Antragstellungen an Stiftungen
Vor der Antragstellung sollte man sich auf der jeweiligen Homepage über die Möglichkeiten der Hilfe, die Antragsmodalitäten sowie die Vergaberichtlinien zu informieren.
Der Antrag sollte sich auf wesentliche, aber aussagekräftige Angaben beschränken:
- Was wird warum beantragt?
- Warum ist die Hilfe jetzt in dieser Situation sinnvoll?
- Persönliche Situation schildern. Sind Kinder mitbetroffen?
- Aufstellung über bestehende Verbindlichkeiten und Rückzahlungsmodalitäten
- Einkommensnachweise
- Haushaltsplan
- Begründung und Befürwortung des Antrages durch örtliche Schuldnerberatungsstelle
Stiftungen für (ehemals) Suchtkranke
Die bundesweit tätige Marianne von Weizsäcker Stiftung hilft ehemals suchtkranken Menschen bei der Entschuldung und der beruflichen Wiedereingliederung. Die Stiftung entwickelt in enger Absprache mit einer örtlichen Beratungsstelle ein flexibel auf Ihre Situation abgestimmtes Sanierungskonzept.
Nähere Einzelheiten zur Zielgruppe, zu den Leistungen und zum Antragsverfahren finden Sie unter
Regionale Stiftung für (ehemals) Straffällige
In einzelnen Bundesländern gibt es sog. Resozialisierungsfonds für Straffällige, die ebenfalls Entschuldungshilfen leisten.
- Baden-Württemberg: Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender
- Bayern: Verein zur Entschuldung Straffälliger (PRÜFEN)
- Berlin: Gustav Radbruch Stiftung
- Bremen: Straffälligenhilfe Bremen
- Hamburg: Hamburger Fürsorgeverein von 1948 e.V.
- Hessen: Resozialisierungsfonds Hessen
- Niedersachsen: Stiftung "Die Brücke" vom Eingliederungswerk Hannover
- Schleswig-Holstein: Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein
Bundesstiftung Mutter und Kind
Die „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” hilft schwangeren Frauen in Notlagen. Diese erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, die ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern sollen.
Quellen: Rita Hornung (Text)