Stadtverwaltung Zweibrücken Amt 50/Schuldnerberatung

Berater Herr Weber, Tel 06332/871-532: zuständig für ALG II Empfänger (Bürgergeld) und (frühere) Kleinstselbständige

 

Berater Herr Steinbach, Tel 06332/871-519: zuständig für alle Anderen, z.B. Personen mit Arbeitseinkommen, ALG I Empfänger (Arbeitslose), Rentenbezieher*innen (Altersrente, Erwerbsunfähigkeitsrente), Grundsicherungsempfänger*innen (SGB XII), etc.

 

Poststraße 40
66482 Zweibrücken

Telefon: 06332 871-519 oder -532
E-Mail: schuldnerberater@zweibruecken.de
Internet: https://www.zweibruecken.de/de/verwaltung/aemter/amt-fuer-soziale-leistungen/

Besondere Zielgruppe:
Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Zweibrücken
PLZ-Zuständigkeit:
66482
Beratungsangebote:
Persönliche Beratung vor Ort, Telefonberatung
Kosten der Beratung:
Kostenfrei.

Unsere Beratung ist kostenlos.

 

Anerkannte Insolvenzberatungsstelle:
ja
P-Konto-Bescheinigung werden ausgestellt:
ja
Beratung kann in folgenden Sprachen durchgeführt werden:
Deutsch
Barrierefreiheit in der Beratungsstelle:
ja
Organisationsform:
Öffentlicher Träger
Verbandszugehörigkeit:
BAG-SB
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