SBZ Schuldnerberatung gUG

Unsere Beratungsstelle in Rinteln ist eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Wir vergeben Termine innerhalb von 5 - 6 Werktagen und wenn nötig, auch abends oder Samstags. Unser Büro ist täglich von 9:00 - 17:00 Uhr besetzt und steht für Ihre Fragen und Nöte bereit. Der Leiter unserer Beratungsstelle (Rechtsanwalt Heinz Krüger) führt die Beratungen durch und somit ist automatisch auch die rechtliche Beratung sichergestellt. Frau Stephanie Schütte im Bearbeitungsbüro steht Ihnen zu unseren Öffnungszeiten für Ihre Fragen zum laufenden Schuldenbereinigungsverfahren immer gern zur Verfügung. Unser Motto: Im Mittelpunkt steht der Mensch!

 

Bäckerstraße 30a
31737 Rinteln

Telefon: 05751- 9932480
E-Mail: info@sbz-schuldnerberatung.de
Internet: https://www.sbz-schuldnerberatung.de

Besondere Zielgruppe:
Schuldner
PLZ-Zuständigkeit:
31737, 31675, 31683, 31840, 31700
... 31655, 31715, 32689, 32457, 32699, 31552, 31867, 31749, 31785, 31787, 31789
Beratungsangebote:
Persönliche Beratung vor Ort, Telefonberatung, Onlineberatung, Videoberatung, Infoveranstaltungen
Kosten der Beratung:
Kostenfrei.

I.d.R. fallen für Sie keine Kosten an, da diese vom Land Niedersachsen für Sie übernommen werden. Ob Sie die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch das Land Niedersachsen erfüllen, klären wir mit Ihnen vorab im Rahmen der Erstberatung. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, ist die Beratung und Vertretung im Rahmen einer außergerichtlichen Schuldenregulierung für Sie selbstverständlich vollständig kostenfrei. 

 

Sollten Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Damit kann Sie dann die Rechtsanwaltskanzlei Heinz Krüger (im gleichen Büro) kostenlos unterstützen.

 

Anerkannte Insolvenzberatungsstelle:
ja
P-Konto-Bescheinigung werden ausgestellt:
ja
Beratung kann in folgenden Sprachen durchgeführt werden:
Deutsch, Englisch
Barrierefreiheit in der Beratungsstelle:
ja
Angebot einer Krisenberatung:

Wir helfen sofort! Unsere Beratungsstelle ist Montags bis Donnerstags von 9:00 Uhr - 17:00 Uhr geöffnet. Freitags bis 14:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten stehen wir Ihnen nach Terminvereinbarung zur Verfügung.

Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch, in dem auch gleichzeitig rechtliche Beratung sichergestellt ist, besprechen wir mit Ihnen die sinnvollste Strategie im Rahmen Ihrer persönlichen Situation. Wir fordern für Sie gerne eine kostenlose Schufa-Datenkopie an, die zu Ihnen nach Hause geschickt wird und die Sie uns nach Erhalt hereinreichen. Wird eine Pfändungschutzkonto-Bescheinigung (P-Konto-Bescheinigung) benötigt. so stellen wir Ihnen diese aus.

Sobald Sie uns alle Gläubiger-Unterlagen (Rechnungen, Mahnungen, Pfändungsbeschlüsse, Mahnbescheide, Vollstreckunsgbescheide) sowie alle Unterlagen zu Ihrer wirtschaftlichen Situation eingereicht haben, kümmern wir uns um eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigerm, helfen Ihnen bei der Erstellung Ihres Insolvenzantrages oder unterstützen Sie bei der Schuldenregulierung (Einigung). 

Erhalten Sie während des laufenden Schuldenbereinigungsverfahrens weitere Post von ihren Gläubigern, so geben sie diese einfach bei uns ab. Wir kümmern uns darum. Der erste Schritt ist Ihr Weg zu uns, damit Sie schnell wieder durchatmen können.

Organisationsform:
gUG
Verbandszugehörigkeit:
BAG-SB
MAP