Caritasverband für den Landkreis Grafschaft Bentheim Schulden- & Insolvenzberatung

Schuldnerberatung

 

Durch den Verlust des Arbeitsplatzes, durch Trennung, Krankheit oder einfach Überforderung geraten viele Menschen in eine Situation, in der sie ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können. Irgendwann steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür und Sie wissen nicht, wie es weiter gehen soll. Wir können weiterhelfen.

 

Wichtig dabei ist: Warten Sie nicht! Denn eine frühzeitige Schuldnerberatung kann langfristige Probleme vermeiden. Die Schuldnerberatung der Caritas bietet Hilfe bei finanziellen, materiellen, rechtlichen und sozialen Problemen. Die Beratung bezieht die jeweilige soziale und psychische Lebenssituation ein. Das soziale Umfeld sowie die Stärken eines jeden Einzelnen werden berücksichtigt.

 

Unser Service

 

  • kostenlose und diskrete Beratung
  • Gespräche über Hintergründe der Überschuldung sowie der familiären und beruflichen Situation
  • Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltes
  • Überprüfung aller gesetzlichen Sozialleistungsansprüche
  • gemeinsame Überlegungen zu Einsparmöglichkeiten und neuen Einnahmequellen
  • Überprüfung der Gläubigerforderungen
  • Abwehr drohender Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Gläubigerverhandlungen über realistische Rückzahlungsmöglichkeiten
  • Beratung bei schuldenbedingten sozialen Folgeproblemen
  • Beratung und Begleitung im Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Existenzsicherung

 

Wir unterstützen Sie dabei die Überschuldungssituation abzubauen oder schuldenfrei zu werden, damit Sie wieder die Möglichkeit bekommen, ein normales Leben zu führen. Die Beratung steht jedem offen, unabhängig beispielsweise von Religion oder Staatsangehörigkeit.

 

Voraussetzungen sind:

 

  • Ihre Bereitschaft, offen über Ihre privaten Finanzen zu reden
  • sich mit dem eigenen Ausgabe- und Konsumverhalten auseinander zu setzen
  • keine neuen Schuldverpflichtungen einzugehen

 

Existenzsicherung

 

Häufig kommen Schuldner erst, wenn es bereits brennt, beispielsweise bei Wohnungskündigung, Energiesperre oder Kontopfändung.

 

Die Sozialberatung für Schuldner hilft, Wohnung und Energielieferung zu erhalten. Sie unterstützt bei der Abwendung von Kontopfändungen.

 

Die Abklärung sozialrechtlicher Ansprüche, Interventionen bei Gläubigern oder / und das Einlegen von rechtlichen Mitteln werden kurzfristig abgewogen und entsprechend vorgenommen oder entsprechende Anträge werden vom Klienten gestellt. (Zum Beispiel: Hilfen zum Lebensunterhalt, Vermeidung von Kontopfändungen).

 

Schuldenregulierung

 

Die Sozialberatung für Schuldner berät und begleitet den Klienten bei seiner Schuldenregulierung, aber wir übernehmen keine Zahlungen oder vergeben selbst Darlehen.

 

Gemeinsam werden Perspektiven zur Schuldenregulierung entwickelt. Steht ein einsetzbares oder pfändbares Einkommen oder Vermögen zur Verfügung, werden angemessene Tilgungspläne erarbeitet. Ziele können sein: Ratenzahlungsvereinbarungen, vollständiger oder teilweiser Verzicht auf Forderungen sowie Kombinationen aus diesen Möglichkeiten. Steht kein Einkommen zur Verfügung, beziehungsweise ist dieses am Rande des Existenzminimums, können die Ziele eine Stundung oder Forderungsverzicht sein.

 

In Fällen, wo keine Entschuldung erwartet werden kann, ist eine Ermutigung zum Leben mit den Schulden das Ziel. Die Vermittlung von Perspektiven und Zukunftszielen soll dem Klienten ein Leben auf "eigenen Füßen" bieten.

 

Insolvenzverfahren

 

Mit Hilfe eines Insolvenzverfahrens können redliche Schuldner ein geregeltes Verfahren zur Restschuldbefreiung in Anspruch nehmen.

 

 

Im Vordergrund steht zunächst der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern. Scheitert dieser Versuch muss der Schuldner sechs Jahre lang über einen Treuhänder an alle Gläubigern gleichzeitig und in Quoten zu den Verbindlichkeiten den pfändbaren Teil seines Einkommens und Vermögens abführen. Das Verfahren ist auch bei nicht vorhandenem Einkommen oder Vermögen möglich.

Nach Einhaltung einiger Verpflichtungen (unter anderem eine angemessene Arbeit auszuüben oder sich intensiv um eine solche zu bemühen) wird vom Insolvenzgericht eine Restschuldbefreiung erteilt.

 

NINO-Allee 4
48529 Nordhorn

Telefon: 05921 81111 0
E-Mail: FHermes@caritas-os.de
Internet: https://www.caritas-os.de/noh/start/caritas-in-der-grafschaft-bentheim

Besondere Zielgruppe:
Alle privaten Personen mit finanziellen Problemen die Unterstützung benötigen
PLZ-Zuständigkeit:
48455, 48465, 48465, 48465, 48465
... 48465, 48465, 48527, 48529, 48531, 48527, 48529, 48531, 49824, 49824, 49824, 49828, 49828, 49828, 49828, 49828, 49835, 49843, 49843, 49843, 49843, 49846, 49847, 49847, 49849
Beratungsangebote:
Persönliche Beratung vor Ort, Telefonberatung, Onlineberatung, Videoberatung, Infoveranstaltungen
Kosten der Beratung:
Kostenfrei.

Wir arbeiten unentgeltlich!

Anerkannte Insolvenzberatungsstelle:
ja
P-Konto-Bescheinigung werden ausgestellt:
ja
Beratung kann in folgenden Sprachen durchgeführt werden:
Deutsch, Englisch, Französisch
Barrierefreiheit in der Beratungsstelle:
ja
Organisationsform:
Kirchlicher Träger der Freien Wohlfahrtspflege
Verbandszugehörigkeit:
Caritas, LAG Niedersachsen
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