
herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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gehen, ob Sie noch auf einen Termin warten oder ob Sie noch unschlüssig sind:
Wenn Ihnen Ihre Schulden zur Last werden, können Sie doch bereits Einiges
tun, um eine weitere Überschuldung in Grenzen zu halten - und eine
Schuldenregulierung in Angriff nehmen.
In diesem Abschnitt finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Dinge, die sie anpacken und vorbereiten können. So ist es z.B. hilfreich - aber keine Voraussetzung! - für ein erstes Gespräch in der Schuldnerberatungsstelle, wenn vorher die finanzielle Situation im Haushalt klar ist. Hierzu gehört eine aktuelle Aufstellung über monatliche Einnahmen und Ausgaben sowie eine möglichst vollständige Liste Ihrer offenen Zahlungsverpflichtungen. Außerdem sollten Unterlagen wie z.B. Lohnbescheinigungen, Mahnungen, Pfändungsbescheide usw. zur Verfügung stehen.
... Überblick verschaffen
... Berechtigung von Forderungen prüfen
... Was Sie beim Umgang mit Gläubigern beachten
sollten!
... Einnahmen erhöhen
... Ausgaben reduzieren
... Vorsicht bei Krediten und Ratenkäufen!
... Miete und Energiekosten haben Vorrang!
... Gehen Sie keine neuen rechtlichen
Verpflichtungen ein
... Informieren Sie Ihre Gläubiger
... Sie haben kein Konto? – Beantragen Sie ein Girokonto für
jedermann
Um Ihre Geldprobleme dauerhaft in den Griff zu bekommen, ist es wichtig, sich einen genauen Überblick über Ihre aktuelle finanzielle Situation und Ihre Schulden zu erarbeiten. Sie brauchen einen genauen Überblick über Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Außerdem müssen Sie versuchen, fehlende Unterlagen zu besorgen.
Was können Sie tun:
Der Vollstreckungsbescheid ist eine Urkunde, aus der ein Gläubiger 30 Jahre lang die so genannte Zwangsvollstreckung betreiben kann. Dabei hat kein Gericht geprüft, ob diese Forderung überhaupt berechtigt ist. Das müssen Sie selbst übernehmen. Am besten sofort. Wenn sich ein Inkassobüro an Sie wendet, sollten Sie in jedem Fall überprüfen, ob dies überhaupt berechtigt ist, eine Forderung an Sie zu richten.
Was können Sie tun:
Manchmal erscheint die Schuldenlast so erdrückend, dass das Naheliegendste übersehen wird. Überlegen Sie auch, ob Sie Ihre Einnahmen erhöhen können.
Überlegen Sie, wo Sie bei Ihren Ausgaben eventuell sparen können. Einige
Beispiele:
Achten Sie darauf, dass Sie immer Ihre Miete und Ihre Energiekosten bezahlen, damit kein Rückstand entsteht. Ausbleibende Zahlungen können hier erhebliche Folgen wie die fristlose Kündigung der Wohnung und die Zwangsräumung bzw. den Verlust von Koch- und Heizmöglichkeiten und die Sperrung der Stromzufuhr haben. Stellen Sie eher Zahlungen an andere Gläubiger vorerst zurück.
Wenn Ihr Vermieter Ihnen auf Grund von Mietschulden die Wohnung kündigen will oder schon gekündigt hat und die Räumungsklage erhoben ist, dann sollten Sie umgehend beim Sozialamt die Übernahme der Mietschulden nach § 34 SGB XII beantragen. Das Sozialamt kann die Übernahme als einmalige Beihilfe oder als Darlehen gewähren. Als ALG II-Empfänger wenden Sie sich an Ihren dortigen Ansprechpartner. Auch in diesem Fall gibt es nach § 22 SGB II eine Möglichkeit der Übernahme der Schulden in der Regel als Darlehen. Dies gilt auch für Energieschulden, wenn die Stadtwerke mit einer Stromsperre drohen. Siehe auch unter Staatliche Hilfen.
Sollte das Amtsgericht im Räumungsurteil bereits eine Räumungsfrist festgesetzt haben, es Ihnen aber trotz intensiver Suche noch nicht gelungen sein, eine geeignete Ersatzwohnung zu finden, können Sie beim Amtsgericht mindestens 14 Tage vor einer bevorstehenden Räumung einen Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist beantragen. Dazu sollten Sie Ihre erfolglosen Bemühungen gut dokumentiert beifügen.
Vereinbaren Sie bis zum Beratungsgespräch keine neuen Ratenzahlungen, Kreditaufnahmen oder Umschuldungen. Unterschreiben Sie keine Zahlungsvereinbarungen mit Inkassobüros und keine (notariellen) Schuldanerkenntnisse. Siehe auch unter Schritte der Gläubiger: Mahnungen.
Teilen Sie den Gläubigern die Gründe (z. B. Arbeitslosigkeit,
Sozialhilfebezug) mit, warum Sie derzeit keine Zahlungen leisten können, und
weisen Sie auf den Termin bei der Schuldnerberatung hin.
Sollten Sie wegen Ihrer Schulden kein Girokonto mehr besitzen, so können Sie bei Ihrem kontoführenden Kreditinstitut oder einem anderen Kreditinstitut ein Konto auf Guthabenbasis beantragen. Dieses Konto darf aber nur im positiven Bereich geführt werden, es gibt keine Überziehungsmöglichkeit. Siehe auch unter Überschuldung vermeiden: Jedermannkonto.
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