
herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Überschuldung Überschuldung vermeiden Schritte der Gläubiger Schuldnerberatung ... Beratung in der Praxis ... Ablauf einer Schuldnerberatung ... Schuldnerberatung für Arbeitslose ... Hilfen beim Rechtsstreit Schuldenregulierung Was Sie jetzt tun können!SERVICE
Musterbriefe Übersichten + Berechnungen Beratungsstellen in Ihrer Nähe Adressen + Links Glossar Suche Kontakt Impressum Inhaltsverzeichnis BannerÜberschuldung stellt eine außerordentliche Belastung für die ganze Familie dar. Es wäre falsch, nun einfach zu resignieren, Mahnungen zur Seite zu legen und den Dingen ihren Lauf zu lassen. Stattdessen sollten Sie sich mit der Bitte um Rat und Unterstützung an diejenigen wenden, die in dieser Situation wirklich weiterhelfen können: die Schuldnerberatungsstellen.
Seit Anfang der 80er Jahre bieten Schuldnerberatungsstellen in Deutschland
überschuldeten Personen und Familien Beratung und Unterstützung bei der
Lösung ihrer finanziellen und persönlichen Probleme an. Nach dem Sozialrecht
(§ 11 Abs. 5 SGB XII und § 16 Abs. 2 SGB II) sind die Kommunen aufgefordert,
Schuldnerberatung zur Verfügung zu stellen. Beraten werden kann jeder private
Haushalt, der hilfebedürftig ist oder dem der soziale Abstieg droht. Die
Sozialämter in Gemeinden, Städten und Landkreisen können überschuldeten
Menschen eine Schuldnerberatungsstelle vermitteln. Daneben gibt es
Schuldnerberatungsstellen, die auf Grundlage der Insolvenzordnung (§ 305
InsO) von den Ländern als Insolvenzberatungsstellen anerkannt sind, um
Überschuldeten die Restschuldbefreiung nach dem Verbraucherinsolvenzverfahren
zu ermöglichen. Derzeit arbeiten etwa 1.050 Schuldner- und
Insolvenzberatungsstellen in den alten und neuen Bundesländern. Die
Anschriften der Beratungsstellen in den einzelnen Bundesländern erhalten Sie
unter Beratungsstellen in
Ihrer Nähe, Sie können sie aber auch beim Sozialamt oder per Telefon
erfahren.
Die Telefonhotline: 01801/90 70 50 ist Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis
19.00 Uhr für Sie freigeschaltet. Der Anruf kostet Sie in der Zeit von 8 bis
18 Uhr 4,6 Cent, sonst 2,5 Cent pro angefangener Minute (nur Anrufe aus dem
Festnetz).
Träger von Schuldnerberatungsstellen sind größtenteils der Deutsche
Caritasverband, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland,
das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, die
Arbeiterwohlfahrt oder Verbraucherberatungsstellen sowie die Sozialämter in
Gemeinden, Städten und Landkreisen.
Sie benötigen schnellen Rat? Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.
Liz Ehret, Schuldnerberaterin im Landratsamt Reutlingen
Die Beratung in Schuldnerberatungsstellen ist für Überschuldete kostenlos. Demgegenüber erheben kommerzielle Schuldenregulierer fast immer Gebühren. Für den Fall, dass Sie einen kommerziellen Schuldenregulierer wählen, sollten Sie sich im Vorfeld hinsichtlich der Seriosität informieren. Das kann Geld und Ärger sparen, denn einige dieser kommerziellen Schuldenregulierer arbeiten unseriös, zum Teil ist ihr Handeln sogar als kriminell einzustufen.