
herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sie haben ein konkretes Anliegen, das Ihnen unter den Nägeln brennt? Schauen Sie doch mal bei unseren Fragen nach. Vielleicht finden Sie dort genau Ihre Frage wieder. Einfach anklicken und die richtigen weiterführenden Fragen auswählen. Hier erhalten Sie dann auch erste Tipps, was Sie konkret als nächstes tun können. Fast immer macht es Sinn, erst einmal Ordnung in Ihre Unterlagen zu bringen. Manchmal halten wir auch einen Musterbrief für Sie bereit oder empfehlen Ihnen eine geeignete Anlaufstelle für Ihre nächsten Schritte.
Jeden Tag neue Mahnungen? Die Schulden wachsen über den Kopf? Was ist zu tun?
Post vom Inkassobüro statt vom Gläubiger? Was heißt das für mich?
Rechnet sich eigentlich eine Umschuldung?
Eidesstattliche VersicherungWann muss ich eine Eidesstattliche Versicherung abgeben?
Wie funktioniert eigentlich das Verbraucherinsolvenzverfahren?
Welche Besonderheiten gelten für das Insolvenzverfahren bei Schulden aus einer Selbständigkeit?
Kann mir der Vermieter kündigen, wenn ich meine Miete nicht rechtzeitig zahle?
Was mache ich, wenn der Gerichtsvollzieher kommt?
Darf die Bank mein Girokonto kündigen?
Darf mir die Bank einen Kredit wegen Schufa-Einträgen verweigern?
Wie komme ich bei einer Kontopfändung an mein Geld?
Was bleibt von meinem Lohn, wenn mein Gläubiger mit Lohnpfändung droht?
Wovon soll ich leben, wenn jetzt noch die Pfändung meiner Sozialleistungen droht?
Was passiert, wenn ich den Unterhalt für meine Kinder nicht zahlen kann?
Sie sind zu einer Geldstrafe oder Geldbuße verurteilt und können diese nicht bezahlen?
Wie kann ich mich am besten auf meinen ersten Termin in der Schuldnerberatung vorbereiten?
Wie funktioniert der Schutz meines Lebensunterhalts auf dem Pfändungsschutzkonto?
Wissen Sie eigentlich, wie viel Sie im Monat ausgeben? Erstellen Sie jetzt Ihren Haushaltsplan!
Brauchen Sie rechtlichen Beistand? Nutzen Sie die Rechtsberatung beim Amtsgericht!
Wussten Sie eigentlich, dass bei einer Kontopfändung für Sozialleistungen eine 7-Tage-Schutzfrist besteht?