Übersichten + Berechnungen: Unterhaltstabelle

Seit dem 01.07.2007 (Berliner Tabelle) bzw. 01.01.2008 (Düsseldorfer Tabelle) sind neue Unterhaltstabellen in Kraft. Diese Tabellen stellen Richtwerte dar, nach denen sich die Familiengerichte bei der Unterhaltsfestlegungin der Regel richten. Im Einzelfall kann es aber zu abweichenden Unterhaltsfestsetzungen kommen.


Unterhaltstabelle: Das steht Ihren Kindern zu

Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung des Kindesunterhalts, alte Bundesländer (ca. 42.29 KB)

Die Düsseldorfer Tabelle regelt die Berechnung des Kindes- und Ehegattenunterhalts. Sie wird von Familienrichtern des Oberlandesgerichts Düsseldorf erstellt und in der Regel alle zwei Jahre an die neuen Einkommensverhältnisse angepasst. Sie hat keine Gesetzeskraft, wird jedoch faktisch von allen Familiengerichten in Deutschland angewandt.

Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt (Beträge in Euro)

Nettoeinkommen des Alters- stufen in Jahren
Barunterhaltspflichtigen 0 - 5 6-11 12-17 ab 18
bis 1.500 281 322 377 432
1.501-1.900 296 339 396 454
1.901-2.300 310 355 415 476
2.301-2.700 324 371 434 497
2.701-3.100 338 387 453 519
3.101-3.500 360 413 483 553
3.501-3.900 383 438 513 588
3.901-4.300 405 464 543 623
4.301-4.700 428 490 574 657
4.701-5.100 450 516 604 692
ab 5.101 nach den Umständen des Einzel falls

Stand: 01.01.2009

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