Überschuldung vermeiden: Staatliche Hilfen

Das „Leben auf Pump“ scheint für viele Haushalte inzwischen ganz normal zu sein. Die Inanspruchnahme von Krediten birgt aber auch Gefahren in sich. Sollten Ihre Ausgaben höher als Ihre Einnahmen sein, verschieben Sie die Realisierung Ihres Wunsches besser auf einen späteren Zeitpunkt. Erstellen Sie auf jeden Fall vor der Kreditaufnahme eine Einnahmen-Ausgaben-Übersicht.

Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten der Verbraucherberatung, die Sie bei Ihrem Umgang mit Geld im Haushalt unterstützen können. Haben Sie Ärger mit Ihrer Bank? Auch dafür gibt es Ansprechpartner, die Ihnen zur Seite stehen. Ist Ihr Einkommen dauerhaft sehr niedrig? Dann prüfen Sie doch einmal Ihre möglichen Ansprüche auf staatliche Leistungen wie z.B. Wohngeld, ergänzende Sozialleistungen, Kindergeld-Zuschlag usw.


Staatliche und sonstige Hilfen

Menschen in einer schwierigen finanziellen Situation stehen eine Vielzahl von staatlichen und sonstigen Hilfen zur Verfügung. Diese reichen unter anderem von der Sozialhilfe über das Arbeitslosengeld, die Bundesausbildungsförderung (BaföG) und Ausbildungsbeihilfen über Wohngeld und Eigenheimzulage bis zu Renten. Auch finanzielle Leistungen wegen der Geburt eines Kindes oder bei Krankheit, ggf. Erziehungsgeld, Elterngeld, Unterhaltsansprüche und Unterhaltsvorschuss bis zum Kindergeld und dem Kindergeld-Zuschlag gehören dazu. Sie sind vielfach abhängig vom Einkommen oder knüpfen an eine bestimmte Familienkonstellation oder an bestimmte Lebenslagen wie z.B. bei Erwerbsunfähigkeitsrenten an. Sie sollten prüfen, ob Sie eine der Ihnen zustehenden Leistungen bisher nicht in Anspruch nehmen. Siehe auch Ratgeber: Miete.

Speziell zur Sicherung der Unterkunft und der Energieversorgung können Darlehen oder Beihilfen über die Sozialhilfe gewährt werden. Wenn es Ihnen auf Grund Ihrer prekären finanziellen Lage nicht möglich ist, Ihre Miete zu zahlen bzw. bereits Zahlungsrückstände aufgelaufen sind und Ihnen die Obdachlosigkeit droht, sollten Sie umgehend Kontakt mit Ihrem zuständigen Sozialamt aufnehmen. Beziehen sie ALGII, wenden Sie sich bitte an Ihre dortigen Ansprechpartner.

Weitere Informationen gibt Ihnen das Informationsangebot „Staatliche Hilfen für Familien“.

RATGEBER

Sie benötigen schnellen Rat? Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.