
herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Musterbriefe Übersichten + Berechnungen Beratungsstellen in Ihrer Nähe Adressen + Links Glossar Suche Kontakt Impressum Inhaltsverzeichnis BannerDas „Leben auf Pump“ scheint für viele Haushalte inzwischen ganz normal zu
sein. Die Inanspruchnahme von Krediten birgt aber auch Gefahren in sich.
Sollten Ihre Ausgaben höher als Ihre Einnahmen sein, verschieben Sie die
Realisierung Ihres Wunsches besser auf einen späteren Zeitpunkt. Erstellen
Sie auf jeden Fall vor der Kreditaufnahme eine
Einnahmen-Ausgaben-Übersicht.
Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten der Verbraucherberatung, die Sie
bei Ihrem Umgang mit Geld im Haushalt unterstützen können. Haben Sie Ärger
mit Ihrer Bank? Auch dafür gibt es Ansprechpartner, die Ihnen zur Seite
stehen. Ist Ihr Einkommen dauerhaft sehr niedrig? Dann prüfen Sie doch einmal
Ihre möglichen Ansprüche auf staatliche Leistungen wie z.B. Wohngeld,
ergänzende Sozialleistungen, Kindergeld-Zuschlag usw.
Ohne ein Girokonto bei einem Kreditinstitut ist die Teilnahme am modernen
Wirtschaftsleben fast unmöglich. Löhne und Gehälter, Renten und
Arbeitslosengelder, Mieten, Gebühren für Strom, Wasser, Müllbeseitigung,
Kosten für die Teilnahme an Kommunikationssystemen, Steuern und die Beiträge
für die Sozial- und Krankenversicherungen werden heute überwiesen, abgebucht
oder eingezogen. Deshalb muss die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr
möglich sein. Das gilt auch für Menschen mit Schulden. Der Verlust des
Girokontos bedeutet eine einschneidende wirtschaftliche und soziale
Ausgrenzung.
Im Juni 1995 hat der Zentrale Kreditausschuss – ein Zusammenschluss fast
aller Einrichtungen der Kreditwirtschaft – eine Empfehlung zum „Girokonto für
jedermann“ gegeben. Diese Empfehlung legt den Kreditinstituten nahe, für jede
Person, unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte und auch bei Überschuldung,
ein Girokonto auf Guthabenbasis bereitzuhalten. Rechtlich bindend ist diese
Empfehlung jedoch nicht.
Trotz dieser Selbstverpflichtung gibt es in der Praxis immer wieder Probleme
bei der Eröffnung von Girokonten auf Guthabenbasis. Außerdem werden
Guthabenkonten bei auftretenden Schwierigkeiten sehr schnell gekündigt.
Hierbei geht es in der Regel nicht um Probleme im persönlichen Umgang mit der
Kontoinhaberin oder dem Kontoinhaber, sondern um den für das Kreditinstitut
entstehenden Arbeitsaufwand, beispielsweise bei einer
Kontopfändung.
Sie benötigen schnellen Rat? Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.
Jeanette Heiligenmann, Diakonisches Werk Hamburg
Sollte Ihr Konto auf Guthabenbasis gekündigt werden oder wird Ihnen die
Kontoeröffnung verweigert, wenden Sie sich umgehend an die Schlichtungs- und
Beschwerdestellen der Kreditinstitute oder an die nächste
Schuldnerberatungsstelle.
Bestehen Sie in diesem Fall auf einer schriftlichen Begründung der Ablehnung
oder Kündigung eines solchen Kontos. Informieren Sie das Kreditinstitut, dass
Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden werden.