Überschuldung vermeiden: Jedermannkonto

Das „Leben auf Pump“ scheint für viele Haushalte inzwischen ganz normal zu sein. Die Inanspruchnahme von Krediten birgt aber auch Gefahren in sich. Sollten Ihre Ausgaben höher als Ihre Einnahmen sein, verschieben Sie die Realisierung Ihres Wunsches besser auf einen späteren Zeitpunkt. Erstellen Sie auf jeden Fall vor der Kreditaufnahme eine Einnahmen-Ausgaben-Übersicht.

Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten der Verbraucherberatung, die Sie bei Ihrem Umgang mit Geld im Haushalt unterstützen können. Haben Sie Ärger mit Ihrer Bank? Auch dafür gibt es Ansprechpartner, die Ihnen zur Seite stehen. Ist Ihr Einkommen dauerhaft sehr niedrig? Dann prüfen Sie doch einmal Ihre möglichen Ansprüche auf staatliche Leistungen wie z.B. Wohngeld, ergänzende Sozialleistungen, Kindergeld-Zuschlag usw.


Jedermannkonto = Girokonto auf Guthabenbasis

Ohne ein Girokonto bei einem Kreditinstitut ist die Teilnahme am modernen Wirtschaftsleben fast unmöglich. Löhne und Gehälter, Renten und Arbeitslosengelder, Mieten, Gebühren für Strom, Wasser, Müllbeseitigung, Kosten für die Teilnahme an Kommunikationssystemen, Steuern und die Beiträge für die Sozial- und Krankenversicherungen werden heute überwiesen, abgebucht oder eingezogen. Deshalb muss die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr möglich sein. Das gilt auch für Menschen mit Schulden. Der Verlust des Girokontos bedeutet eine einschneidende wirtschaftliche und soziale Ausgrenzung.

Im Juni 1995 hat der Zentrale Kreditausschuss (ZKA), seit August 2011 umbenannt in "Die Deutsche Kreditwirtschaft" (kurz DK)*,eine Empfehlung zum „Girokonto für jedermann“ gegeben. Diese Empfehlung legt den Kreditinstituten nahe, für jede Person, unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte und auch bei Überschuldung, ein Girokonto auf Guthabenbasis bereitzuhalten. Rechtlich bindend ist diese Empfehlung jedoch nicht.

Trotz dieser Selbstverpflichtung gibt es in der Praxis immer wieder Probleme bei der Eröffnung von Girokonten auf Guthabenbasis. Außerdem werden Guthabenkonten bei auftretenden Schwierigkeiten sehr schnell gekündigt. Hierbei geht es in der Regel nicht um Probleme im persönlichen Umgang mit der Kontoinhaberin oder dem Kontoinhaber, sondern um den für das Kreditinstitut entstehenden Arbeitsaufwand, beispielsweise bei einer Kontopfändung.


*Zusammenschluss des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, des Bundesverbandes deutscher Banken, des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken ist die Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände), in der sich die Verbände der Kreditwirtschaft bereits 1995 selbst verpflichtet haben, allen Kundinnen und Kunden ein Konto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen.


RATGEBER

Sie benötigen schnellen Rat? Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.

Jeanette Heiligenmann, Diakonisches Werk Hamburg

TIPP

Sollte Ihr Konto auf Guthabenbasis gekündigt werden oder wird Ihnen die Kontoeröffnung verweigert, wenden Sie sich umgehend an die Schlichtungs- und Beschwerdestellen der Kreditinstitute oder an die nächste Schuldnerberatungsstelle.

Bestehen Sie in diesem Fall auf einer schriftlichen Begründung der Ablehnung oder Kündigung eines solchen Kontos. Informieren Sie das Kreditinstitut, dass Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden werden.

.. Schlichtungs- und Beschwerdestellen der Kreditinstitute