
herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Überschuldung ... Was ist Überschuldung? ... Schulden durch Mithaftung ... Das sollten Sie wissen! Überschuldung vermeiden Schritte der Gläubiger Schuldnerberatung Schuldenregulierung Was Sie jetzt tun können!SERVICE
Musterbriefe Übersichten + Berechnungen Beratungsstellen in Ihrer Nähe Adressen + Links Glossar Suche Kontakt Impressum Inhaltsverzeichnis BannerWenn Ihr monatliches Einkommen über einen längeren Zeitraum trotz Reduzierung Ihres Lebensstandards nicht ausreicht, die Lebenshaltungskosten sowie fällige Raten und Rechnungen zu bezahlen, sind Sie überschuldet. Überschuldung löst Existenzängste aus - Angst vor Gläubigern, Angst vor dem Verlust der Wohnung, Angst vor Stigmatisierung als Versager. Angst macht viele Menschen handlungsunfähig und einige sogar krank.
Häufig geraten Frauen in die Überschuldung, weil sie für ihre Partner
mithaften.
Als Mitkreditnehmerin oder Bürgin haben sie sich durch Unterschrift
verpflichtet, für alle Ansprüche der Bank aus dem Kreditverhältnis
einzustehen. Dabei hat sie bzw. er in der Regel einen Anspruch, die
geleisteten Zahlungen von dem (Ehe-)Partner bzw. Partnerin zurückzuerhalten.
Diesen Anspruch muss aber unter Umständen auf dem Rechtswege eingeklagt
werden und kann vielfach mangels Leistungsfähigkeit des Hauptschuldners bzw.
der Hauptschuldnerin nicht realisiert werden.
Insbesondere für Ehefrauen und nahe Angehörige, die Kreditverträge bzw. Bürgschaftserklärungen unterschrieben haben, ohne dass sie zahlungsfähig waren und sind, ist die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Bedeutung. Von den Kreditinstituten geforderte Mitunterschriften der Ehefrauen und naher Angehöriger bei Krediten und Bürgschaften werden unter Umständen als sittenwidrig eingestuft, wenn
In derartigen Fällen sollte fachkundiger anwaltlicher Rat eingeholt werden. Auf Grund Ihrer wirtschaftlichen Situation können Sie unter Umständen die Beratungshilfe beim Amtsgericht bzw. über einen Beratungshilfeschein zur anwaltlichen Beratung in Anspruch nehmen. Nutzen Sie diese Möglichkeit. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie unter Information: Hilfen beim Rechtsstreit. Daneben bietet die Initiative für Bürgschaftsgeschädigte Frauen Hilfe und Beratung an.
Sie benötigen schnellen Rat? Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.
Udo Schweizer, Schuldnerberatung der Stadt Frankfurt a.M.
Schulden, die für den angemessenen täglichen Lebensbedarf gemacht werden und etwa aus dem Kauf notwendiger Kleidung oder einer Waschmaschinenreparatur herrühren, treffen automatisch auch die Ehegattin bzw. den Ehegatten. Ansonsten haften auch Verheiratete (oder Eltern) nur, wenn sie die (Kredit-)Verträge mit unterschrieben oder eine schriftliche Bürgschaftserklärung abgegeben haben.