Überschuldung: Das sollten Sie wissen!

Wenn Ihr monatliches Einkommen über einen längeren Zeitraum trotz Reduzierung Ihres Lebensstandards nicht ausreicht, die Lebenshaltungskosten sowie fällige Raten und Rechnungen zu bezahlen, sind Sie überschuldet. Überschuldung löst Existenzängste aus - Angst vor Gläubigern, Angst vor dem Verlust der Wohnung, Angst vor Stigmatisierung als Versager. Angst macht viele Menschen handlungsunfähig und einige sogar krank.


Das sollten Sie wissen und beachten!

Jede Person läuft Gefahr, durch Schulden in mehr oder weniger große Probleme zu geraten, wenn ihr Einkommen vorübergehend oder auf Dauer nicht mit den notwendigen Ausgaben und den Konsumwünschen mithalten kann. Gefährdet ist, wer die zusätzlichen Belastungen nicht realistisch einplant oder einplanen konnte und bei Einkommensrückgang seine Ausgaben nicht frühzeitig konsequent anpasst oder anpassen kann.

Wenn sich Mahnungen der verschiedenen Gläubiger häufen, versuchen Überschuldete oft, einen neuen Kredit zur Abzahlung der bereits bestehenden Forderungen aufzunehmen, ohne aber ihr Ausgabeverhalten grundlegend zu verändern. Eine Umschuldung ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn ihr ein Schuldensanierungskonzept für den gefährdeten Haushalt zu Grunde liegt. Dieses setzt voraus, dass zusätzliche Einnahmen erzielt werden (z.B. durch Nebentätigkeit, Untervermietung) und/oder die Ausgaben reduziert werden können (z.B. durch Einsparungen im Freizeitbereich oder durch die Kündigung der weniger wichtigen Versicherungen). Zugleich muss die Rückzahlung des Umschuldungskredits in tragbaren Raten erfolgen können. Ohne ein solches Konzept wird eine Umschuldung Ihre finanzielle Misere häufig noch weiter verschärfen. Personen, die einen Umschuldungskredit aufnehmen, müssen zusätzliche Bearbeitungsgebühren bezahlen. Hinzu kommt die häufig geforderte Restschuldversicherung für das Darlehen, die allein schon deshalb teurer wird, da Sie älter geworden sind. Oftmals sind die Zinsen für neue Kredite höher, so dass als Folge eine finanzielle Mehrbelastung des Haushalts eintritt.

Zu warnen ist insbesondere vor Kreditvermittlern und vor ausländischen Geldinstituten, die über Kleinanzeigen und per Postwurfsendung für ihre Dienste werben, sowie vor Anbietern, die bereits für das Übersenden der Antragsunterlagen zum Insolvenzverfahren Kostenpauschalen erheben.

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Wer ist betroffen?

Frau Z. lässt sich von ihrem Bruder/Freund/Nachbar, der von der Qualität der Anlage überzeugt ist, zu einem Immobilienkauf überreden, um nicht mehr so viel Steuern bezahlen zu müssen. Die Hochhauswohnung ist schwer vermietbar, die angebliche Mietgarantie erweist sich als wertlos und die Nebenkosten sind horrend. Die Zwangs- versteigerung erbringt nur die Hälfte ihres Kaufpreises.
Schulden: 44.000 €.

Herr E. verursacht alkoholisiert einen schweren Autounfall und verliert seine Fahrerlaubnis. Kurz nach dem Unfall wird er arbeitslos.
Schulden: 30.000 €.

Frau M. ist als Sammelbestellerin für den ANNA-Versand tätig und bestellt fleißig. Sie liefert an Angehörige, Nachbarn und Freunde auch dann noch Waren aus, als diese nicht mehr regelmäßig an sie bezahlen. Schließlich kann sie ihre eigenen Bestellungen und die Vorauszahlungen für Dritte nicht mehr auseinanderhalten.
Schulden: 11.000 €.