
herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
INFORMATION
Überschuldung Überschuldung vermeiden Schritte der Gläubiger Schuldnerberatung ... Beratung in der Praxis ... Ablauf einer Schuldnerberatung ... Schuldnerberatung für Arbeitslose ... Hilfen beim Rechtsstreit Schuldenregulierung Was Sie jetzt tun können!SERVICE
Musterbriefe Übersichten + Berechnungen Beratungsstellen in Ihrer Nähe Adressen + Links Glossar Suche Kontakt Impressum Inhaltsverzeichnis BannerÜberschuldung stellt eine außerordentliche Belastung für die ganze Familie
dar. Es wäre falsch, nun einfach zu resignieren, Mahnungen zur Seite zu legen
und den Dingen ihren Lauf zu lassen. Stattdessen sollten Sie sich mit der
Bitte um Rat und Unterstützung an diejenigen wenden, die in dieser Situation
wirklich weiterhelfen können: die Schuldnerberatungsstellen.
Zunächst wählen Gläubiger meistens das gerichtliche Mahnverfahren. Dieses
wird auf Ihren Widerspruch oder Einspruch hin in einen Rechtsstreit
übergeleitet, der im Regelfall vor dem Amtsgericht Ihres Wohnsitzes geführt
wird.
Lassen Sie sich bei Rechtsstreitigkeiten vor Gericht durch eine
Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten. Vorgeschrieben ist eine
Vertretung durch Anwälte im Allgemeinen bei Zivilprozessen nur vor dem
Landgericht bzw. höheren Gerichten. Aber auch bei komplizierten Rechtsfragen
sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.
Sollten Sie die Kosten für eine Rechtsberatung oder einen Prozess nicht
selbst tragen können, werden diese unter Umständen über Beratungshilfe oder
Prozesskostenhilfe übernommen. Im Insolvenzverfahren gelten Sonderregelungen.
Bei der Unterstützung überschuldeter Menschen arbeiten
Schuldnerberatungsstellen und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eng
zusammen.
Nach dem Beratungshilfegesetz steht Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen gegen ein geringes Entgelt in Höhe von 10 € Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu. Ob Sie zu dem berechtigten Personenkreis gehören, erfahren Sie beim zuständigen Amtsgericht. Zu der Beantragung sollten Sie Nachweise über Ihr Einkommen (ggf. Sozialleistungen), Ihre laufenden Kosten (Miete, Strom, aber auch Darlehensraten) und Ihre Unterhaltsverpflichtungen mitnehmen. Das Gericht stellt Ihnen ggf. einen Berechtigungsschein aus, mit dem Sie eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt eigener Wahl aufsuchen können. Wenn Sie der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin zuerst aufgesucht haben, können diese auch nachträglich einen schriftlichen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe durch das Amtsgericht stellen. Dies ist jedoch mit zusätzlichem Aufwand verbunden und bringt Unsicherheiten mit sich.
In den Ländern Bremen und Hamburg ist nur die Möglichkeit einer
Beratungshilfe durch eine öffentliche Rechtsberatung gegeben. Deshalb können
Sie dort nicht die Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt oder eine
Rechtsanwältin in Anspruch zu nehmen.
Bremen: Öffentliche Rechtsberatung durch die
Arbeitnehmerkammer
Hamburg: Öffentliche Rechtsberatung durch die öffentliche Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle
In Berlin kann zwischen der öffentlichen Rechtsberatung in den Bezirksämtern und einer anwaltlichen Rechtsberatung auf Grundlage des Beratungshilfegesetzes gewählt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an das Bürgeramt in Ihrem Stadtbezirk.
Die Prozesskostenhilfe übernimmt je nach Einkommen voll oder teilweise die Kosten des Gerichts und der eigenen Rechtsanwältin oder des eigenen Rechtsanwalts. Wer den Prozess verliert, muss jedoch die Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenpartei in voller Höhe selbst bezahlen. Voraussetzung für Prozesskostenhilfe ist ferner, dass die Prozessführung der bedürftigen Partei hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
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