Schuldnerberatung: Hilfen beim Rechtsstreit

Überschuldung stellt eine außerordentliche Belastung für die ganze Familie dar. Es wäre falsch, nun einfach zu resignieren, Mahnungen zur Seite zu legen und den Dingen ihren Lauf zu lassen. Stattdessen sollten Sie sich mit der Bitte um Rat und Unterstützung an diejenigen wenden, die in dieser Situation wirklich weiterhelfen können: die Schuldnerberatungsstellen.


Hilfen beim Rechtsstreit

Zunächst wählen Gläubiger meistens das gerichtliche Mahnverfahren. Dieses wird auf Ihren Widerspruch oder Einspruch hin in einen Rechtsstreit übergeleitet, der im Regelfall vor dem Amtsgericht Ihres Wohnsitzes geführt wird.

Lassen Sie sich bei Rechtsstreitigkeiten vor Gericht durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten. Vorgeschrieben ist eine Vertretung durch Anwälte im Allgemeinen bei Zivilprozessen nur vor dem Landgericht bzw. höheren Gerichten. Aber auch bei komplizierten Rechtsfragen sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Sollten Sie die Kosten für eine Rechtsberatung oder einen Prozess nicht selbst tragen können, werden diese unter Umständen über Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe übernommen. Im Insolvenzverfahren gelten Sonderregelungen. Bei der Unterstützung überschuldeter Menschen arbeiten Schuldnerberatungsstellen und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eng zusammen.

Beratungshilfe

Nach dem Beratungshilfegesetz steht Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen gegen ein geringes Entgelt in Höhe von 10 € Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu. Ob Sie zu dem berechtigten Personenkreis gehören, erfahren Sie beim zuständigen Amtsgericht. Zu der Beantragung sollten Sie Nachweise über Ihr Einkommen (ggf. Sozialleistungen), Ihre laufenden Kosten (Miete, Strom, aber auch Darlehensraten) und Ihre Unterhaltsverpflichtungen mitnehmen. Das Gericht stellt Ihnen ggf. einen Berechtigungsschein aus, mit dem Sie eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt eigener Wahl aufsuchen können. Wenn Sie der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin zuerst aufgesucht haben, können diese auch nachträglich einen schriftlichen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe durch das Amtsgericht stellen. Dies ist jedoch mit zusätzlichem Aufwand verbunden und bringt Unsicherheiten mit sich.

Das Beratungshilfegesetz gilt im gesamten Bundesgebiet mit folgenden Ausnahmen:

In den Ländern Bremen und Hamburg ist nur die Möglichkeit einer Beratungshilfe durch eine öffentliche Rechtsberatung gegeben. Deshalb können Sie dort nicht die Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin in Anspruch zu nehmen.

Bremen: Öffentliche Rechtsberatung durch die Arbeitnehmerkammer

Link: Arbeitnehmerkammer Bremen

unter dem Stichwort ‚öffentliche Rechtsberatung’.

Hamburg: Öffentliche Rechtsberatung durch die öffentliche Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle

In Berlin kann zwischen der öffentlichen Rechtsberatung in den Bezirksämtern und einer anwaltlichen Rechtsberatung auf Grundlage des Beratungshilfegesetzes gewählt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an das Bürgeramt in Ihrem Stadtbezirk.

Prozesskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe übernimmt je nach Einkommen voll oder teilweise die Kosten des Gerichts und der eigenen Rechtsanwältin oder des eigenen Rechtsanwalts. Wer den Prozess verliert, muss jedoch die Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenpartei in voller Höhe selbst bezahlen. Voraussetzung für Prozesskostenhilfe ist ferner, dass die Prozessführung der bedürftigen Partei hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

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