
herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
INFORMATION
Überschuldung Überschuldung vermeiden Schritte der Gläubiger Schuldnerberatung ... Beratung in der Praxis ... Ablauf einer Schuldnerberatung ... Schuldnerberatung für Arbeitslose ... Hilfen beim Rechtsstreit Schuldenregulierung Was Sie jetzt tun können!SERVICE
Musterbriefe Übersichten + Berechnungen Beratungsstellen in Ihrer Nähe Adressen + Links Glossar Suche Kontakt Impressum Inhaltsverzeichnis BannerDie erste Kontaktaufnahme erfolgt meist telefonisch. Sie rufen selbst bei
einer Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe an und lassen sich einen Termin
für ein erstes Beratungsgespräch geben oder Sie werden vom Sozialamt oder
Ihrer Arbeitsagentur an eine Schuldnerberatungsstelle vermittelt.
Es kann vorkommen, dass Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle wegen
Arbeitsüberlastung nicht sofort einen Termin zur Schuldenregulierung
erhalten. Diese Wartezeit bis zum ersten Gespräch können Sie bereits zum
Sortieren Ihrer Unterlagen und zur Zusammenstellung der Forderungen nutzen.
Einen Überblick über die Dinge, die Sie in dieser Zeit tun können, erhalten
Sie unter Was Sie
jetzt tun können!
Sie benötigen schnellen Rat? Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.
Elfi Hörmann, Kommunale Schuldner- und Insolvenzberatung, Jena
Falls Ihre Existenz akut gefährdet ist und Wohnungsverlust, Energiesperre oder Inhaftierung drohen, weisen Sie die Beratungsstelle nachdrücklich darauf hin. Das gilt auch, wenn Sie vom Zugang zu Geld und Konto abgeschnitten sind. Dann müssen bereits vor Aufnahme der umfassenden Beratung, die häufig erst nach längerer Wartezeite beginnt, Existenz sichernde Schritte unternommen werden.