Kontakt und Wartezeit

Erste Kontaktaufnahme

Die erste Kontaktaufnahme erfolgt meist telefonisch. Sie rufen selbst bei einer Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe an und lassen sich einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch geben oder Sie werden vom Sozialamt oder Ihrer Arbeitsagentur an eine Schuldnerberatungsstelle vermittelt.

Wartezeit

Es kann vorkommen, dass Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle wegen Arbeitsüberlastung nicht sofort einen Termin zur Schuldenregulierung erhalten. Diese Wartezeit bis zum ersten Gespräch können Sie bereits zum Sortieren Ihrer Unterlagen und zur Zusammenstellung der Forderungen nutzen. Einen Überblick über die Dinge, die Sie in dieser Zeit tun können, erhalten Sie unter Was Sie jetzt tun können!

RATGEBER

Sie benötigen schnellen Rat? Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.

Schuldnerberaterin

Elfi Hörmann, Kommunale Schuldner- und Insolvenzberatung, Jena

TIPP

Falls Ihre Existenz akut gefährdet ist und Wohnungsverlust, Energiesperre oder Inhaftierung drohen, weisen Sie die Beratungsstelle nachdrücklich darauf hin. Das gilt auch, wenn Sie vom Zugang zu Geld und Konto abgeschnitten sind. Dann müssen bereits vor Aufnahme der umfassenden Beratung, die häufig erst nach längerer Wartezeite beginnt, Existenz sichernde Schritte unternommen werden.