Wege zur gemeinsamen Schuldenregulierung suchen

Eine erfolgreiche Schuldnerberatung ist nur durch Vertrauen und eine offene Zusammenarbeit von Hilfesuchenden und Beratungskräften möglich, und auch nur dann, wenn die Hilfesuchenden aktiv mitarbeiten und sich an die Vereinbarungen halten.

Im Hinblick auf die Forderungen der Gläubiger muss untersucht werden, ob diese zu Recht bestehen. Liegt z. B. ausnahmsweise eine Sittenwidrigkeit der Kredit-Mithaftung vor oder sind Forderungen bzw. Teile davon verjährt, können gegen die Gläubiger rechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Sind die Forderungen berechtigt, wird versucht, durch Verhandlungen mit Gläubigern realistische Rückzahlungsmöglichkeiten für Sie zu finden.  

Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberater überprüfen auch, ob Sie alle gesetzlichen Sozialleistungen ausschöpfen, die Ihnen zustehen wie z.B. Arbeitslosengeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Erziehungsgeld, Wohngeld, Kindergeld[zuschlag] oder Unterhaltsvorschuss für den Kindesunterhalt. Siehe hierzu auch Überschuldung vermeiden - Staatliche Hilfen.

Bei (drohenden) Zwangsmaßnahmen seitens der Gläubiger wie z.B. Pfändung, Zwangsräumung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung prüfen sie gemeinsam mit Ihnen, was zu tun ist und ob in Ihrem Fall Schuldnerschutzmaßnahmen möglich sind.  Außerdem wird geprüft, ob in Ihrem Fall ein Verbraucherinsolvenzverfahren in Betracht kommt. In persönlichen Gesprächen und bei wachsendem Vertrauen zu Ihrer Schuldnerberaterin bzw. Ihrem Schuldnerberater haben Sie die Möglichkeit, über Ihre persönliche, berufliche und familiäre Situation zu sprechen. Ihre persönlichen Angaben werden dabei selbstverständlich vertraulich behandelt.

RATGEBER

Sie benötigen schnellen Rat? Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.

Schuldnerberatung ist vertraulich!

Prüfen Sie Ihre Ansprüche auf: Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsbeihilfen, Renten und andere staatlichen Hilfen!