
herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Musterbriefe Übersichten + Berechnungen Beratungsstellen in Ihrer Nähe Adressen + Links Glossar Suche Kontakt Impressum Inhaltsverzeichnis BannerNach Ankündigung der Restschuldbefreiung durch das Gericht muss Ihr
Arbeitgeber oder Rententräger weiterhin die pfändbaren Beträge Ihres
Einkommens an vom Gericht bestellte Treuhänderinnen bzw. Treuhänder abführen.
Sie müssen sich für die Dauer von 6 Jahren gegenüber Ihren Gläubigern wohl
verhalten. In diese sechsjährige Wohlverhaltensphase wird die Dauer des
gerichtlichen Insolvenzverfahrens (ca. 6 bis 12 Monate) ab dem Tag der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit eingerechnet.
In diesen sechs Jahren müssen Sie bestimmte Obliegenheiten erfüllen,
insbesondere
Zur Steigerung der Motivation, die Wohlverhaltensphase durchzustehen, verbleiben Ihnen im fünften Jahr zusätzlich 10 % und im sechsten Jahr 15 % des pfändbaren Teils Ihrer Einkünfte.
Sie benötigen schnellen Rat? Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.