Vereinfachtes Insolvenzverfahren: Restschuldbefreiung

Halten Sie diese Verpflichtungen ein, erteilt Ihnen das Insolvenzgericht nach Ablauf von sechs Jahren die Restschuldbefreiung. Nur wenige Verbindlichkeiten sind von einer Restschuldbefreiung ausgenommen:

  • Geldstrafen, Geldbußen sowie Zwangs- und Ordnungsgelder,
  • zinslose Darlehen, die Dritte zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt haben und
  • Forderungen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, sofern diese mit diesem Rechtsgrund durch den jeweiligen Gläubiger angemeldet werden.
Link: Guter Rat ist nicht teuer

Broschüre des Bundesministeriums der Justiz

RATGEBER

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