
herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Überschuldung Überschuldung vermeiden Schritte der Gläubiger Schuldnerberatung Schuldenregulierung ... Außergerichtliche Schuldenregulierung ... Verbraucherinsolvenz Was Sie jetzt tun können! P-Konto - aktuelle InformationenSERVICE
Musterbriefe Übersichten + Berechnungen Beratungsstellen in Ihrer Nähe Adressen + Links Glossar Suche Kontakt Impressum Inhaltsverzeichnis BannerGläubiger können aus rechtskräftigen Urteilen und Vollstreckungsbescheiden
30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung betreiben. Durch ein
Verbraucherinsolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung nach der
Insolvenzordnung (InsO) können Überschuldete unter Umständen auch gegen den
Willen ihrer Gläubiger eine Befreiung von ihren Schulden erlangen. Dank der
Verkürzung der Wohlverhaltensperiode sowie einer möglichen Stundung der
Verfahrenskosten haben Überschuldete, deren redliche Bemühungen um eine
angemessene freiwillige Einigung mit Gläubigern erfolglos bleiben, nun eine
echte Chance zu einem wirtschaftlichen Neuanfang.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein dreistufiges Verfahren:
außergerichtlicher Einigungsversuch, gerichtliches
Schuldenbereinigungsverfahren und vereinfachtes Insolvenzverfahren mit
anschließender Wohlverhaltensphase.
Sie benötigen schnellen Rat? Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.
Eine Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren bleibt Personen versagt, die z. B. falsche Anagben über ihre finanziellen Verhältnisse gemacht haben.
"Wohlverhalten" gegenüber den Gläubigern bedeutet, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben oder sich zumindest um eine solche zu bemühen.