
herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
INFORMATION
Überschuldung Überschuldung vermeiden Schritte der Gläubiger Schuldnerberatung Schuldenregulierung ... Außergerichtliche Schuldenregulierung ... Verbraucherinsolvenz Was Sie jetzt tun können!SERVICE
Musterbriefe Übersichten + Berechnungen Beratungsstellen in Ihrer Nähe Adressen + Links Glossar Suche Kontakt Impressum Inhaltsverzeichnis BannerZur Schuldenregulierung bzw. Schuldenbefreiung stehen überschuldeten Haushalten zwei Wege offen. Die außergerichtliche Schuldenregulierung und die gerichtliche Schuldenregulierung mittels Verbraucherinsolvenzverfahren, an deren Ende die Restschuldbefreiung steht. Ein gerichtliches Verfahren findet nur statt, wenn keine außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern erzielt wird. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Schulden!
Die außergerichtliche Einigung ist der „Königsweg“ bei der
Schuldenregulierung. Hier geht es darum, alle anstehenden
Zahlungsverpflichtungen, z. B. fällige Kreditraten oder unbezahlte
Rechnungen, zu prüfen und zu ordnen und Regelungen mit allen Gläubigern zu
treffen, die es Ihnen möglich machen, diese Schulden angemessen zu
begleichen. Schuldner und Gläubiger versuchen gemeinsam, sich auf der
Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans gütlich zu einigen.
Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberater können durch ihr Fachwissen bei
Gesprächen und Verhandlungen mit Gläubigern sehr hilfreich sein. Wie die
Rückzahlung der Schulden gestaltet wird, hängt von der individuellen
Situation der Schuldnerinnen und Schuldner ab und steht auch im Ermessen der
Gläubiger.
Sie benötigen schnellen Rat? Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.
Insolvenz- und Schuldnerberatung Friesland-Bramloge, Varel
Außergerichtliche Vergleiche sind für Schuldner und Gläubiger von Vorteil. Beide sparen dabei Geld und Zeit. Es werden keine Verfahrenskosten fällig. Die Vergleichsquote fällt durch den Wegfall der Treuhänderkosen höher aus. Der Schuldner unterliegt keinen Obliegenheiten (Pflichten) und ist daher bereit, mehr in den Vergleich zu investieren, zumal er die Verfahrenskosten spart.