Schuldenregulierung: Außergerichtliche Schuldenregulierung

Zur Schuldenregulierung bzw. Schuldenbefreiung stehen überschuldeten Haushalten zwei Wege offen. Die außergerichtliche Schuldenregulierung und die gerichtliche Schuldenregulierung mittels Verbraucherinsolvenzverfahren, an deren Ende die Restschuldbefreiung steht. Ein gerichtliches Verfahren findet nur statt, wenn keine außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern erzielt wird. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Schulden! 


Außergerichtliche Schuldenregulierung

Die außergerichtliche Einigung ist der „Königsweg“ bei der Schuldenregulierung. Hier geht es darum, alle anstehenden Zahlungsverpflichtungen, z. B. fällige Kreditraten oder unbezahlte Rechnungen, zu prüfen und zu ordnen und Regelungen mit allen Gläubigern zu treffen, die es Ihnen möglich machen, diese Schulden angemessen zu begleichen. Schuldner und Gläubiger versuchen gemeinsam, sich auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans gütlich zu einigen.

Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberater können durch ihr Fachwissen bei Gesprächen und Verhandlungen mit Gläubigern sehr hilfreich sein. Wie die Rückzahlung der Schulden gestaltet wird, hängt von der individuellen Situation der Schuldnerinnen und Schuldner ab und steht auch im Ermessen der Gläubiger.

RATGEBER

Sie benötigen schnellen Rat? Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.

Schuldnerberaterin

Insolvenz- und Schuldnerberatung Friesland-Bramloge, Varel

TIPP

Außergerichtliche Vergleiche sind für Schuldner und Gläubiger von Vorteil. Beide sparen dabei Geld und Zeit. Es werden keine Verfahrenskosten fällig. Die Vergleichsquote fällt durch den Wegfall der Treuhänderkosen höher aus. Der Schuldner unterliegt keinen Obliegenheiten (Pflichten) und ist daher bereit, mehr in den Vergleich zu investieren, zumal er die Verfahrenskosten spart.