Schritte der Gläubiger: Forderungspfändung

Vollstreckungsformen

… Sachpfändung … Eidesstattliche Versicherung … Forderungspfändung

Forderungspfändung: Pfändung von Sozialleistungen

Die gleichen Regeln und Pfändungsgrenzen wie bei der Lohnpfändung gelten auch, wenn Ihr Anspruch auf eine laufende Sozialleistung mit Lohnersatzfunktion gepfändet ist.

So wenden die Pfändungstabelle automatisch an:

  • die Arbeitsagentur bei Pfändung von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld,
  • der Rentenversicherungsträger bei Pfändung von Altersrente, Hinterbliebenenrente oder Übergangsgeld,
  • die Krankenkasse bei Pfändung von Krankengeld.

Unpfändbar sind insbesondere die folgenden zweckgebundenen Sozialleistungen:

  • Sozialhilfe,
  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld,
  • Erziehungsgeld,
  • Mutterschaftsgeld,
  • Leistungen der Pflegeversicherung,
  • Grundrente,
  • Kindergeld (es sei denn, Sie schulden Unterhalt)
  • Wohngeld (es sei denn, Vermieter oder Immobilien-Finanzierer wollen darauf zugreifen).

RATGEBER

Sie benötigen schnellen Rat? Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.

Schuldnerberaterin

Cornelia Zorn, Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle "Hansestadt Stralsund"

TIPP

Damit die richtige „Spalte“ der Tabelle zur Anwendung kommt, sollten Sie auch beim zuständigen Sozialleistungsträger frühzeitig Ihre Unterhaltspflichten nachweisen.