Schritte der Gläubiger: Forderungspfändung

Vollstreckungsformen

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Forderungspfändung: Kontopfändung

Ihre Gläubiger können Ihre laufenden Einkünfte sowie einmalige Ansprüche nicht nur direkt „an der Quelle“ pfänden. Auch eine Kontopfändung steht Ihren Gläubigern offen, und sie wird – immer häufiger – parallel dazu eingesetzt. Wenn Gläubiger durch eine Kontopfändung auf Ihr aktuelles Konto und auf Ihre künftigen Gutschriften zugegriffen haben, gilt es zu unterscheiden:

7-Tage-Schutzfrist bei Sozialleistungen

Werden auf Ihrem Konto Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch wie Arbeitslosengeld I und II, Krankengeld, Sozialrenten, BAföG, Kindergeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld oder Sozialhilfe einschließlich Mietzuschuss gutgeschrieben, sind diese für die Dauer von 7 Tagen generell unpfändbar. Ausschlaggebend für die 7-Tage-Frist ist der Zeitpunkt der Kontogutschrift, nicht das Datum des Kontoauszugs.

Es genügt, wenn die Bank aus der Buchung erkennt oder wenn Sie der Bank z.B. mit dem Sozialhilfebescheid nachweisen, dass die Gutschrift aus einer Sozialleistung resultiert. Innerhalb der 7-Tage-Frist benötigen Sie zur Freigabe keinen Gerichtsbeschluss!

Ihre Bank ist kraft Gesetzes verpflichtet, den gesamten gutgeschriebenen Betrag an Sie auszuzahlen bzw. Ihre Überweisungsaufträge auszuführen.

Dabei ist auch unbeachtlich, ob die Bank selbst noch Forderungen gegen Sie hat oder Ihr Dispo-Kredit überzogen ist. Zu Ihren Rechten gegenüber der Bank siehe auch Girokonto auf Guthabenbasis und Schlichtungs- und Beschwerdestellen der Kreditinstitute.

RATGEBER

Sie benötigen schnellen Rat? Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.

Schuldnerberaterin

Petra Russmann, H.S.I. Hamburger Schuldner- und Insolvenzberatung

TIPP

Verwenden Sie die auf Ihrem Konto eingehenden Sozialleistungen innerhalb der 7-Tage-Frist für Ihre Existenzsicherung. Überweisen Sie Miete, Strom usw. und heben Sie das restliche Guthaben regelmäßig ab. Die Kontopfändung erfasst automatisch auch alle künftigen Gutschriften!

TIPP

Wenn Sie die 7-Tage-Frist bei Sozialleistungen versäumt haben, müssen Sie beim Amtsgericht mündlich oder schriftlich die Freigabe des unpfändbaren Betrages beantragen. Pfänden mehrere Gläubiger nacheinander das Konto, müssen Sie jeweils einen neuen Kontopfändungsschutz beim Vollstreckungsgericht beantragen.

Musterbriefe: Kontofreigabe