
herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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… Sachpfändung … Eidesstattliche Versicherung … ForderungspfändungWenn Vollstreckungsversuche nicht zum Erfolg führen oder aussichtslos
scheinen, sind Sie verpflichtet, auf Antrag eines Gläubigers bei der
zuständigen Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher die
eidesstattliche Versicherung abzugeben (früher „Offenbarungseid“ genannt).
Dazu müssen Sie einen mehrseitigen Vordruck – das sog. Vermögensverzeichnis –
ausfüllen und die Richtigkeit und Vollzähligkeit Ihrer Angaben an Eides statt
versichern. Vorsätzliche und fahrlässige Falschangaben sind strafbar. Die
Abnahme der eidesstattlichen Versicherung erfolgt oft im unmittelbaren
Anschluss an eine erfolglose Sachpfändung.
Die eidesstattliche Versicherung hat zum Ziel, Ihre gesamte
Vermögenssituation offen zu legen. Insbesondere erfahren Gläubiger dadurch,
wo Sie arbeiten bzw. einer Nebenbeschäftigung nachgehen, welche Bank Ihr
Konto führt, ob Sie über eine Kapitallebensversicherung, einen VL-Sparvertrag
oder ein Bausparguthaben usw. verfügen.
Wollen Sie die eidesstattliche Versicherung nicht gleich zu Hause abgeben,
werden Sie zum Termin geladen. Erscheinen Sie nicht zum festgesetzten Termin
oder verweigern Sie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, kann gegen
Sie ein Haftbefehl erlassen werden!
Sie könnten auf Antrag der Gläubiger in Erzwingungshaft genommen werden,
falls diese die Kosten dafür vorstreckten. Die Haft dauerte jedoch nur so
lange, bis Sie die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben bzw. maximal
sechs Monate. Die Haftentlassung hängt also nicht davon ab, ob Sie die Schuld
bezahlen (können)!
Nach Erlass des Haftbefehls und nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
werden Sie grundsätzlich für drei Jahre beim zuständigen Amtsgericht im
Schuldnerverzeichnis geführt. Damit verlieren Sie endgültig Ihre
Kreditwürdigkeit. Kreditauskunfteien wie z.B. die Schufa werten die
Schuldnerverzeichnisse bundesweit aus und geben die Informationen an ihre
Mitglieder wie z.B. Banken weiter. Sie müssen also spätestens jetzt mit der
Kündigung Ihres Dispokredits rechnen.
Die Löschung Ihres Eintrags im Schuldnerverzeichnis erfolgt automatisch nach
drei Jahren - und zwar taggenau. Vorher können Sie die Löschung beantragen,
wenn Sie die Befriedigung desjenigen Gläubigers nachweisen, der die
eidesstattliche Versicherung veranlasst hatte. Am besten lassen Sie sich von
ihm das Original seines Titels („vollstreckbare Ausfertigung“) aushändigen
und legen dies beim Amtsgericht mit vor.
Sie benötigen schnellen Rat? Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.
Volker Rehfeldt, Diakonisches Werk Hamburg
Wenn Sie glaubhaft versichern können, dass Sie die Forderung dieses Gläubigers innerhalb der nächsten sechs Monate tilgen werden, können Gerichtsvollzieher das Verfahren um ein halbes Jahr aufschieben. Dies ist allerdings deren Ermessensentscheidung.
Gegenüber Gerichtsvollzieherinnen müssen Sie an Eides statt erklären, dass die Angaben in dem von Ihnen auszufüllenden schriftlichen Vermögensverzeichnis vollständig und richtig sind. Durch falsche Angaben machen Sie sich strafbar! Nehmen Sie jetzt keine Kredite mehr auf, ohne auf die eidesstattliche Versicherung hinzuweisen. Ansonsten machen Sie sich strafbar! Dies gilt auch, wenn Sie jetzt noch auf Raten bestellen und später nicht zahlen (können).