Schritte der Gläubiger: Zwangsvollstreckung

Vollstreckungsformen

… Sachpfändung … Eidesstattliche Versicherung … Forderungspfändung

Zwangsvollstreckung: Eidesstattliche Versicherung

Wenn Vollstreckungsversuche nicht zum Erfolg führen oder aussichtslos scheinen, sind Sie verpflichtet, auf Antrag eines Gläubigers bei der zuständigen Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher die eidesstattliche Versicherung abzugeben (früher „Offenbarungseid“ genannt). Dazu müssen Sie einen mehrseitigen Vordruck – das sog. Vermögensverzeichnis – ausfüllen und die Richtigkeit und Vollzähligkeit Ihrer Angaben an Eides statt versichern. Vorsätzliche und fahrlässige Falschangaben sind strafbar. Die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung erfolgt oft im unmittelbaren Anschluss an eine erfolglose Sachpfändung.

Die eidesstattliche Versicherung hat zum Ziel, Ihre gesamte Vermögenssituation offen zu legen. Insbesondere erfahren Gläubiger dadurch, wo Sie arbeiten bzw. einer Nebenbeschäftigung nachgehen, welche Bank Ihr Konto führt, ob Sie über eine Kapitallebensversicherung, einen VL-Sparvertrag oder ein Bausparguthaben usw. verfügen.

Wollen Sie die eidesstattliche Versicherung nicht gleich zu Hause abgeben, werden Sie zum Termin geladen. Erscheinen Sie nicht zum festgesetzten Termin oder verweigern Sie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, kann gegen Sie ein Haftbefehl erlassen werden!

Sie könnten auf Antrag der Gläubiger in Erzwingungshaft genommen werden, falls diese die Kosten dafür vorstreckten. Die Haft dauerte jedoch nur so lange, bis Sie die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben bzw. maximal sechs Monate. Die Haftentlassung hängt also nicht davon ab, ob Sie die Schuld bezahlen (können)!

Nach Erlass des Haftbefehls und nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung werden Sie grundsätzlich für drei Jahre beim zuständigen Amtsgericht im Schuldnerverzeichnis geführt. Damit verlieren Sie endgültig Ihre Kreditwürdigkeit. Kreditauskunfteien wie z.B. die Schufa werten die Schuldnerverzeichnisse bundesweit aus und geben die Informationen an ihre Mitglieder wie z.B. Banken weiter. Sie müssen also spätestens jetzt mit der Kündigung Ihres Dispokredits rechnen.

Die Löschung Ihres Eintrags im Schuldnerverzeichnis erfolgt automatisch nach drei Jahren - und zwar taggenau. Vorher können Sie die Löschung beantragen, wenn Sie die Befriedigung desjenigen Gläubigers nachweisen, der die eidesstattliche Versicherung veranlasst hatte. Am besten lassen Sie sich von ihm das Original seines Titels („vollstreckbare Ausfertigung“) aushändigen und legen dies beim Amtsgericht mit vor.

RATGEBER

Sie benötigen schnellen Rat? Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.

Schuldnerberater

Volker Rehfeldt, Diakonisches Werk Hamburg

TIPP

Wenn Sie glaubhaft versichern können, dass Sie die Forderung dieses Gläubigers innerhalb der nächsten sechs Monate tilgen werden, können Gerichtsvollzieher das Verfahren um ein halbes Jahr aufschieben. Dies ist allerdings deren Ermessensentscheidung.

TIPP

Gegenüber Gerichtsvollzieherinnen müssen Sie an Eides statt erklären, dass die Angaben in dem von Ihnen auszufüllenden schriftlichen Vermögensverzeichnis vollständig und richtig sind. Durch falsche Angaben machen Sie sich strafbar! Nehmen Sie jetzt keine Kredite mehr auf, ohne auf die eidesstattliche Versicherung hinzuweisen. Ansonsten machen Sie sich strafbar! Dies gilt auch, wenn Sie jetzt noch auf Raten bestellen und später nicht zahlen (können).