Ratgeber: Umschuldung?

Sie haben ein konkretes Anliegen, das Ihnen unter den Nägeln brennt? Schauen Sie doch mal bei unseren Fragen nach. Vielleicht finden Sie dort genau Ihre Frage wieder. Einfach anklicken und die richtigen weiterführenden Fragen auswählen. Hier erhalten Sie dann auch erste Tipps, was Sie konkret als nächstes tun können. Fast immer macht es Sinn, erst einmal Ordnung in Ihre Unterlagen zu bringen. Manchmal halten wir auch einen Musterbrief für Sie bereit oder empfehlen Ihnen eine geeignete Anlaufstelle für Ihre nächsten Schritte.


Rechnet sich eigentlich eine Umschuldung?

Zugegeben, der Gedanke ist verlockend. Statt des ganzen Durcheinanders bei verschiedenen Gläubigern, die alle mit unterschiedlichen Summen zu womöglich unterschiedlichen Zeitpunkten bedient werden wollen, gibt es schlicht eine Rate an einen Gläubiger. Schön übersichtlich und einfach. Und man muss auch nicht mehr mit so vielen Leuten reden. Häufig ist aber nicht die Anzahl der Gläubiger das Problem, sondern die Schuldenhöhe.

Sie haben ein wirklich verlockendes Umschuldungs-Angebot „ohne Schufa-Auskunft“ gefunden?

Natürlich sind Versprechungen, Sie von all dem Ärger mit Ihren Gläubigern zu befreien, verlockend. In der Regel verbergen sich jedoch hinter diesen Angeboten aus der Zeitung oder dem Internet unseriöse Anbieter. Diese arbeiten regelmäßig mit versteckten Kosten, scheinbar notwendigen Vorauszahlungen und Versicherungsabschlüssen, die an den Kreditvertrag gekoppelt sind. Manchmal scheint kurzfristig eine Lösung erreicht. Nur zu oft stehen Sie am Ende mit noch mehr Schulden da.

Was Sie jetzt tun können:

  • Überlegen Sie immer zuerst, ob Sie diesen Kredit wirklich brauchen.
  • Lassen Sie die Finger von Kreditangeboten, die Ihnen auch ohne Schufa-Auskunft oder Bonitätsprüfung einen Kredit vermitteln wollen.
  • Wenn Sie unsicher sind, ob ein Kreditangebot seriös ist, gehen Sie zu einer Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe und lassen Sie sich beraten. Hier können Sie gemeinsam nach alternativen Lösungen zu einer Umschuldung suchen.
  • Lassen Sie sich bei Schuldenregulierungsangeboten die Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz bzw. die Anerkennung als geeignete Stelle gemäß Insolvenzordnung zeigen. Die Anerkennung als geeignete Stelle wird in der Regel durch die Landessozialministerien erteilt.
  • Kreditvermittlungsgebühren sind erst dann fällig, wenn der Kredit tatsächlich an Sie ausgezahlt worden ist. Jede Gebührenforderung oder Auslagenerstattung vor einer Kreditvermittlung ist rechtlich nicht zulässig und brauchen Sie auch nicht zu zahlen.
  • Haben Sie den Verdacht, dass es sich um eine strafbare Betrugstat handelt, empfiehlt es sich, Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten und die Verbraucherzentrale zu informieren.
  • Weiterlesen: Vorsicht, Geldhaie! (Forum Kriminalprävention der Polizei)
… Sie überlegen, einen Umschuldungskredit aufzunehmen?