Ratgeber: Pfändung von Sozialleistungen?

Sie haben ein konkretes Anliegen, das Ihnen unter den Nägeln brennt? Schauen Sie doch mal bei unseren Fragen nach. Vielleicht finden Sie dort genau Ihre Frage wieder. Einfach anklicken und die richtigen weiterführenden Fragen auswählen. Hier erhalten Sie dann auch erste Tipps, was Sie konkret als nächstes tun können. Fast immer macht es Sinn, erst einmal Ordnung in Ihre Unterlagen zu bringen. Manchmal halten wir auch einen Musterbrief für Sie bereit oder empfehlen Ihnen eine geeignete Anlaufstelle für Ihre nächsten Schritte.


Wovon soll ich leben, wenn jetzt noch die Pfändung meiner Sozialleistungen droht?

seit dem 01.01.2012 sind auf Ihrem Konto eingehede Sozialleistungen nicht mehr automatisch geschützt. Sie können diesen Schutz allerdings ohne Probleme durch die Umwandlung Ihres Kontos in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) erreichen.

Manche Gläubiger mit Titel (Vollstreckungsbescheid, Notarielles Schuldanerkenntnis) versuchen allerdings auch direkt beim Sozialleistungsträger und damit „an der Quelle“ zu pfänden. Ihre Gläubiger können einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegenüber der Agentur für Arbeit (wegen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld), der Deutschen Rentenversicherung für Angestellte (wegen des Anspruchs auf Altersrente) oder der Krankenkasse (wegen des Anspruchs auf Krankengeld im Anschluss an die 6-wöchige Lohnfortzahlung) veranlassen. Bei diesen so genannten „Lohnersatzleistungen“ gilt automatisch die Pfändungstabelle. Hier bleibt nur der unpfändbare Anteil Ihrer Sozialleistungen geschützt. Im Einzelfall ist eine Erhöhung der Pfändungsgrenze wegen besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse möglich.

… Beziehen Sie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Leistungen der Pflegeversicherung, der Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsunfähigkeit oder Grundrente? … Beziehen Sie Kindergeld oder Wohngeld? … Beziehen Sie Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Sozialrente, Krankengeld, Übergangsgeld oder ähnliches und Ihnen droht eine baldige Pfändung? … Sie sind unsicher, ob die Höhe der Lohnpfändung korrekt bestimmt wurde? … Verfügen Sie neben Ihren Sozialleistungen über weitere Einkommen? … Haben Sie aus besonderen persönlichen oder beruflichen Gründen einen erhöhten Finanzbedarf?