
herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sie haben ein konkretes Anliegen, das Ihnen unter den Nägeln brennt? Schauen Sie doch mal bei unseren Fragen nach. Vielleicht finden Sie dort genau Ihre Frage wieder. Einfach anklicken und die richtigen weiterführenden Fragen auswählen. Hier erhalten Sie dann auch erste Tipps, was Sie konkret als nächstes tun können. Fast immer macht es Sinn, erst einmal Ordnung in Ihre Unterlagen zu bringen. Manchmal halten wir auch einen Musterbrief für Sie bereit oder empfehlen Ihnen eine geeignete Anlaufstelle für Ihre nächsten Schritte.
Grundsätzlich fallen alle Personen, die derzeit wirtschaftlich
selbstständig tätig sind - ob freiberuflich, als Gewerbetreibende oder als
Kleinunternehmen - unter das Regelinsolvenzverfahren. Neben Privatpersonen
können aber auch ehemals Selbstständige mit überschaubaren
Vermögensverhältnissen unter das Verbraucherinsolvenzverfahren fallen. Als
überschaubar gelten Ihre Vermögensverhältnisse, wenn Sie weniger als 20
Gläubiger und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen haben.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren wurde 1999 mit der neuen
Insolvenzordnung eingeführt, um überschuldeten Personen eine Chance auf einen
wirtschaftlichen Neuanfang und ein Leben ohne Schulden zu ermöglichen. Am
Ende des Verfahrens können Ihnen dann die verbleibenden Verbindlichkeiten
erlassen werden.
siehe auch Information:
Verbraucherinsolvenzverfahren
Hier finden Sie eine Übersicht aller Ratgeber-Situationen.