Ratgeber: Schufa?

Sie haben ein konkretes Anliegen, das Ihnen unter den Nägeln brennt? Schauen Sie doch mal bei unseren Fragen nach. Vielleicht finden Sie dort genau Ihre Frage wieder. Einfach anklicken und die richtigen weiterführenden Fragen auswählen. Hier erhalten Sie dann auch erste Tipps, was Sie konkret als nächstes tun können. Fast immer macht es Sinn, erst einmal Ordnung in Ihre Unterlagen zu bringen. Manchmal halten wir auch einen Musterbrief für Sie bereit oder empfehlen Ihnen eine geeignete Anlaufstelle für Ihre nächsten Schritte.


Darf mir die Bank einen Kredit wegen Schufa-Einträgen verweigern?

Die Schufa Holding AG, kurz Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Wirtschaftsunternehmen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern Geld-, Dienstleistungs- und Warenkredite einräumen. Ziel der Schufa ist es, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen, indem sie die Kreditbiographie der Bürger, d.h. die Aufnahme und Abwicklung von Kreditgeschäften, aufzeichnet. Der Datenbestand der Schufa umfasst Informationen von 66 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland (Stand 2010). Um die Kreditwürdigkeit Ihrer Vertragskunden besser einschätzen zu können, erhalten die Vertragspartner der Schufa aktuelle Auskünfte über die Kreditbiographie ihrer Kunden aus deren Datenbestand.

Sie haben Ihre Kreditschulden bereits bezahlt. Jetzt wollen Sie wissen, wann und wie Sie die Einträge bei der Schufa wieder loswerden?

Grundsätzlich gibt es genau festgelegte Fristen für die Löschung von alten Schufa-Einträgen. Grob gesagt, werden die meisten Einträge drei Jahre nach Erledigung gelöscht. Detaillierter heißt dies: Wird ein Eintrag im Juni 2012 gemeldet, würde er am 31.12.2015 automatisch gelöscht. Dies gilt für Angaben über nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte, für titulierte Forderungen (Urteile, Vollstreckungsbescheide) bis hin zu Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte (Haftbefehl zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung und Eidesstattliche Versicherung). Sie alle bleiben bis zu ihrer Erledigung gespeichert und werden drei Jahre nach der Erledigung bzw. Rückzahlung entfernt bzw. sobald eine Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird.

Was können Sie tun:

  • Wenn Sie nach Bezahlen Ihrer Schulden wollen, dass die Angaben über Ihre Eidesstattliche Versicherung bereits vor der automatischen Löschung bei der Schufa entfernt werden, gehen Sie zum zuständigen Amtsgericht. Legen Sie die Zahlungsbestätigung Ihres Gläubigers oder Ihrer Gläubigerin vor, und bitten Sie um eine entsprechende Löschungsbescheinigung. Diese schicken Sie dann an die Schufa.
    Link: Schufa – Löschfristen
  • Die Angaben aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts zum Beispiel zur Eidesstattlichen Versicherung können Sie auch vor Ablauf der 3-Jahresfrist löschen lassen. Siehe auch Ratgeber: Eidesstattliche Versicherung
… Die Bank verweigert Ihnen aufgrund Ihrer Schufa-Einträge einen neuen Kredit. Sie glauben aber, dass die Einträge in der Schufa-Datenbank nicht stimmen? … Die Bank gibt Ihnen aufgrund Ihrer Schufa-Einträge keinen Kredit mehr. Jetzt suchen Sie nach anderen Möglichkeiten, einen Kredit trotz Ihrer Schufa-Einträge zu erhalten?