Ratgeber: Pfändungsschutzkonto?

Sie haben ein konkretes Anliegen, das Ihnen unter den Nägeln brennt? Schauen Sie doch mal bei unseren Fragen nach. Vielleicht finden Sie dort genau Ihre Frage wieder. Einfach anklicken und die richtigen weiterführenden Fragen auswählen. Hier erhalten Sie dann auch erste Tipps, was Sie konkret als nächstes tun können. Fast immer macht es Sinn, erst einmal Ordnung in Ihre Unterlagen zu bringen. Manchmal halten wir auch einen Musterbrief für Sie bereit oder empfehlen Ihnen eine geeignete Anlaufstelle für Ihre nächsten Schritte.


Beachten Sie unbedingt: Seit dem 01.01.2012 gilt nur noch der neue Pfändungsschutz auf einem P-Konto.

Wie funktioniert der Schutz meines Lebensunterhalts auf dem Pfändungsschutzkonto?

Seit dem 01.01.2012 können Sie ausschließlich Pfändungsschutz auf einem P-Konto (Pfändungsschutzkonto) in Anspruch nehmen. Welche Schritte Sie unternehmen müssen, damit dieser Schutz wirksam werden kann lesen Sie hier.

Haben Sie auf Ihrem Konto regelmäßig wiederkehrende Eingänge wie zum Beispiel Ihr Arbeitseinkommen oder Ihre Rente?

Bei der Pfändung von wiederkehrenden Einkünften müssen Ihre Gläubiger zu Ihrem Schutz gewisse Pfändungsfreigrenzen beachten. Wenn Ihre Gläubiger direkt bei Ihrem Arbeitgeber, der Pensionskasse oder dem Rentenversicherungsträger pfänden, muss die Pfändungstabelle automatisch angewendet werden. Ihnen verbleibt der unpfändbare Anteil (s.a.: Lohnpfändung - Sie sind unsicher, ob die Höhe der Pfändung korrekt bestimmt wurde?). Bei der Kontopfändung gilt diese Automatik nicht! Damit Ihnen der unpfändbare Teil Ihres Arbeitseinkommens ausgezahlt werden kann, benötigen Sie eine spezielle Bescheinigung.Diese kann durch den Arbeitgeber, die Familienkassen oder auc durch eine Schuldnerberatungsstelle ausgestellt werden.

  • Wenn Sie sich selbst über die Höhe Ihres unpfändbaren Anteils informieren wollen, werfen Sie doch einfach einmal einen Blick in die Pfändungstabelle.

  • Falls Sie bei der Berechnung unsicher sind, lassen Sie sich von anderen helfen - ob im Familien- oder Freundeskreis oder mit der professionellen Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle.
… Muss ich selbst aktiv werden oder besteht der Schutz automatisch? … Wie wird mein Lebensunterhalt auf dem Konto geschützt, wenn ich kein P-Konto habe? … Haben Sie ein gemeinsames Konto mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, auf dem jetzt die Kontopfändung eingegangen ist?