
herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Musterbriefe Übersichten + Berechnungen Beratungsstellen in Ihrer Nähe Adressen + Links Glossar Suche Kontakt Impressum Inhaltsverzeichnis BannerSie haben ein konkretes Anliegen, das Ihnen unter den Nägeln brennt? Schauen Sie doch mal bei unseren Fragen nach. Vielleicht finden Sie dort genau Ihre Frage wieder. Einfach anklicken und die richtigen weiterführenden Fragen auswählen. Hier erhalten Sie dann auch erste Tipps, was Sie konkret als nächstes tun können. Fast immer macht es Sinn, erst einmal Ordnung in Ihre Unterlagen zu bringen. Manchmal halten wir auch einen Musterbrief für Sie bereit oder empfehlen Ihnen eine geeignete Anlaufstelle für Ihre nächsten Schritte.
Mietschulden können zur Kündigung und schlimmstenfalls zur Zwangsräumung
Ihrer Wohnung führen. Auch Strom und Gas können abgeschaltet werden, wenn Sie
mit Ihren Zahlungen im Rückstand sind. Zu Problemen mit dem Vermieter kann es
dabei schneller kommen, als Sie vielleicht meinen. Eine fristlose Kündigung
wegen Zahlungsverzugs ist immer möglich, wenn Ihre Mietrückstände zwei
Monatsmieten oder mehr betragen. Neben der fristlosen Kündigung kann der
Vermieter Ihnen auch fristgerecht (meistens innerhalb von drei Monaten)
kündigen, wenn Sie zum Beispiel Ihre Miete fortwährend unregelmäßig zahlen.
Im Gegensatz zur fristlosen Kündigung können Sie die fristgerechte Kündigung
auch nicht „einfach“ durch Zahlung der ausstehenden Mietschulden
abwenden!
Hier finden Sie eine Übersicht aller Ratgeber-Situationen.