Ratgeber: Miete?

Sie haben ein konkretes Anliegen, das Ihnen unter den Nägeln brennt? Schauen Sie doch mal bei unseren Fragen nach. Vielleicht finden Sie dort genau Ihre Frage wieder. Einfach anklicken und die richtigen weiterführenden Fragen auswählen. Hier erhalten Sie dann auch erste Tipps, was Sie konkret als nächstes tun können. Fast immer macht es Sinn, erst einmal Ordnung in Ihre Unterlagen zu bringen. Manchmal halten wir auch einen Musterbrief für Sie bereit oder empfehlen Ihnen eine geeignete Anlaufstelle für Ihre nächsten Schritte.


Kann mir der Vermieter kündigen, wenn ich meine Miete nicht rechtzeitig zahle?

Mietschulden können zur Kündigung und schlimmstenfalls zur Zwangsräumung Ihrer Wohnung führen. Auch Strom und Gas können abgeschaltet werden, wenn Sie mit Ihren Zahlungen im Rückstand sind. Zu Problemen mit dem Vermieter kann es dabei schneller kommen, als Sie vielleicht meinen. Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist  immer möglich, wenn Ihre Mietrückstände zwei Monatsmieten oder mehr betragen. Neben der fristlosen Kündigung kann der Vermieter Ihnen auch fristgerecht (meistens innerhalb von drei Monaten) kündigen, wenn Sie zum Beispiel Ihre Miete fortwährend unregelmäßig zahlen. Im Gegensatz zur fristlosen Kündigung können Sie die fristgerechte Kündigung auch nicht „einfach“ durch Zahlung der ausstehenden Mietschulden abwenden!

… Sie können Ihre Miete nicht mehr bezahlen? … Sie haben bereits die fristlose Kündigung erhalten oder diese steht unmittelbar bevor? … Sie haben bereits eine Räumungsklage erhalten? … Sie können Ihre Energierechnungen nicht bezahlen und nun droht die Sperre der Strom- und der Energieversorgung?