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Musterbriefe Übersichten + Berechnungen Beratungsstellen in Ihrer Nähe Adressen + Links Glossar Suche Kontakt Impressum Inhaltsverzeichnis BannerSie haben ein konkretes Anliegen, das Ihnen unter den Nägeln brennt? Schauen Sie doch mal bei unseren Fragen nach. Vielleicht finden Sie dort genau Ihre Frage wieder. Einfach anklicken und die richtigen weiterführenden Fragen auswählen. Hier erhalten Sie dann auch erste Tipps, was Sie konkret als nächstes tun können. Fast immer macht es Sinn, erst einmal Ordnung in Ihre Unterlagen zu bringen. Manchmal halten wir auch einen Musterbrief für Sie bereit oder empfehlen Ihnen eine geeignete Anlaufstelle für Ihre nächsten Schritte.
Mietschulden können zur Kündigung und schlimmstenfalls zur Zwangsräumung
Ihrer Wohnung führen. Auch Strom und Gas können abgeschaltet werden, wenn Sie
mit Ihren Zahlungen im Rückstand sind. Zu Problemen mit dem Vermieter kann es
dabei schneller kommen, als Sie vielleicht meinen. Eine fristlose Kündigung
wegen Zahlungsverzugs ist immer möglich, wenn Ihre Mietrückstände zwei
Monatsmieten oder mehr betragen. Neben der fristlosen Kündigung kann der
Vermieter Ihnen auch fristgerecht (meistens innerhalb von drei Monaten)
kündigen, wenn Sie zum Beispiel Ihre Miete fortwährend unregelmäßig zahlen.
Im Gegensatz zur fristlosen Kündigung können Sie die fristgerechte Kündigung
auch nicht „einfach“ durch Zahlung der ausstehenden Mietschulden
abwenden!
Das Versorgungsunternehmen darf eine Liefersperre vornehmen, wenn folgende
drei Bedingungen erfüllt sind:
1. die Bezahlung war bereits fällig und wurde angemahnt
,
2. die Liefersperre wurde angedroht, und
3. innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der schriftlichen
oder mündlichen Sperrandrohung ist keine Bezahlung der Schulden
erfolgt.
ABER: Eine Liefersperre von Strom, Gas und Wasser darf nicht erfolgen, wenn
Sie einen realistischen Vorschlag für die Tilgung der Rückstände unterbreiten
können und wenn
in einem Haushalt
Wenn Sie allerdings schon häufiger mit Ihren Zahlungen im Verzug waren,
kann Ihr Versorgungsunternehmen auf Energielieferung auf Vorkasse umstellen.
Das heißt, Sie begleichen zuerst die Rechnung Ihres Versorgers, erhalten dann
einen Zähler und können Strom und Gas bis zu dem gezahlten Betrag
verbrauchen. Danach wird die Lieferung eingestellt. Das Prinzip entspricht
der Prepaid-Card fürs Handy.
Hier finden Sie eine Übersicht aller Ratgeber-Situationen.