Ratgeber: Mahnungen?

Sie haben ein konkretes Anliegen, das Ihnen unter den Nägeln brennt? Schauen Sie doch mal bei unseren Fragen nach. Vielleicht finden Sie dort genau Ihre Frage wieder. Einfach anklicken und die richtigen weiterführenden Fragen auswählen. Hier erhalten Sie dann auch erste Tipps, was Sie konkret als nächstes tun können. Fast immer macht es Sinn, erst einmal Ordnung in Ihre Unterlagen zu bringen. Manchmal halten wir auch einen Musterbrief für Sie bereit oder empfehlen Ihnen eine geeignete Anlaufstelle für Ihre nächsten Schritte.


Sie erhalten jeden Tag neue Mahnungen und Sie haben das Gefühl, die Schulden wachsen Ihnen über den Kopf?

Natürlich kann es einem mal zuviel werden: Der Geldbeutel ist leer und der Berg an Rechnungen und Mahnungen wird immer größer. Und einen genauen Überblick haben Sie schon lange nicht mehr. Da scheint es manchmal einfacher, die Briefe gar nicht mehr aufzumachen und zu hoffen, dass sie von allein verschwinden. Nur, sie tun es nicht. Schulden lösen sich nie von allein in Luft auf. Aber Ihre Schuldenprobleme angehen, das können Sie schon: Schritt für Schritt.

Sind in Ihrer Post auch Mahn- oder Vollstreckungsbescheide?

ACHTUNG, jetzt wird es wirklich wichtig! Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide (sie sind erkennbar an einem gelben Umschlag) werden von den meisten Menschen mit Schulden unterschätzt. Der Vollstreckungsbescheid ist eine Urkunde, aus der der Gläubiger 30 Jahre lang die sogenannte Zwangsvollstreckung betreiben kann – also versuchen kann, sein Geld einzutreiben. Dabei hat kein Gericht geprüft, ob diese Forderung überhaupt berechtigt ist. Das müssen Sie selbst übernehmen. Am besten sofort!

Bei einem Mahnbescheid haben Sie in der Regel ab Zustellung zwei Wochen Zeit, um Widerspruch bzw. Teilwiderspruch einzulegen. Solange das Gericht noch keinen Vollstreckungsbescheid erlassen hat, muss das Gericht Ihren Widerspruch auch nach Ablauf der Zweiwochenfrist berücksichtigen! Nutzen Sie hierzu die dem Schreiben beiliegenden Widerspruchsformulare!

Bei einem Vollstreckungsbescheid haben Sie genau zwei Wochen Zeit, um Einspruch oder Teileinspruch einzulegen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Bescheid durch den Gerichtsvollzieher überbracht wurde. Wichtig ist hier, wann genau Ihr  Schreiben beim Amtsgericht eingeht!

War es Ihnen aus einem Grund, der Ihnen nicht vorwerfbar ist (z.B., weil Sie im Krankenhaus waren), unmöglich, die Frist für den Widerspruch oder Einspruch einzuhalten? Dann müssen Sie dies dem Gericht glaubhaft nachweisen und die so genannte Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Das Gericht behandelt dann Ihren Einspruch als noch rechtzeitig eingelegt.

Bei einem Widerspruch (bei Mahnbescheid) kann es zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Bei einem Einspruch (bei Vollstreckungsbescheid) kommt es immer zu einer Gerichtsverhandlung. Die Kosten des Gerichtsverfahrens trägt in jedem Fall die Partei, die das Verfahren verloren hat. Bei einer berechtigten Forderung also Sie!

Was können Sie tun:

  • Prüfen Sie immer zuerst, ob Sie überhaupt der richtige Adressat sind, also wirklich Sie gemeint sind. Hier können Irrtümer passieren.
  • Kontrollieren Sie genau, ob die im Bescheid geltend gemachten Forderungen überhaupt berechtigt sind.
  • Kontrollieren Sie als nächstes die Forderungshöhe. Sind die Zinsen korrekt berechnet worden? Wenn Sie Zweifel haben, holen Sie sich dabei Unterstützung von einer Schuldnerberatungsstelle, Verbraucherzentrale oder einer Anwaltskanzlei.
  • Werden zusätzliche Kosten für ein Inkassobüro aufgeführt, die Sie nicht nachvollziehen können? Sie können sich über den Dialog „Inkassobüro?“ über die Zulässigkeit von Inkassokosten informieren.
  • Und nicht vergessen: Wenn Sie die Frist aus einem von Ihnen unverschuldeten Grund versäumt haben, beantragen Sie die „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“, damit die Frist von vorne beginnt. Musterbrief: Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

Es ist oft sinnvoll, bei Forderungen, die älter als drei Jahre sind, die Verjährungsfristen genau auszurechnen. Denn durch einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid werden auch eventuell schon verjährte Forderungen für 30 Jahre festgeschrieben. Da die Berechnung von Verjährungsfristen aber ziemlich schwierig sein kann, sollten Sie keine Scheu haben, professionelle Unterstützung einzuholen.

… Haben Sie Ihre Mahnungen auch schon mal schnell weggelegt oder erst gar nicht geöffnet? … Sie haben den Überblick verloren, bei wem Sie welche Schulden haben? … Bei all den Inkassokosten, Mahngebühren und Teilzahlungen haben Sie den Überblick über die genauen Forderungshöhen verloren? … Fehlt Ihnen der Überblick, wie viel Geld Sie eigentlich für was ausgeben? … Sie wissen bereits, dass Sie nicht all Ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen können?