
herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Überschuldung Überschuldung vermeiden Schritte der Gläubiger Schuldnerberatung Schuldenregulierung Was Sie jetzt tun können! P-Konto - aktuelle InformationenSERVICE
Musterbriefe Übersichten + Berechnungen Beratungsstellen in Ihrer Nähe Adressen + Links Glossar Suche Kontakt Impressum Inhaltsverzeichnis BannerSie haben ein konkretes Anliegen, das Ihnen unter den Nägeln brennt? Schauen Sie doch mal bei unseren Fragen nach. Vielleicht finden Sie dort genau Ihre Frage wieder. Einfach anklicken und die richtigen weiterführenden Fragen auswählen. Hier erhalten Sie dann auch erste Tipps, was Sie konkret als nächstes tun können. Fast immer macht es Sinn, erst einmal Ordnung in Ihre Unterlagen zu bringen. Manchmal halten wir auch einen Musterbrief für Sie bereit oder empfehlen Ihnen eine geeignete Anlaufstelle für Ihre nächsten Schritte.
Natürlich bleibt Ihnen auch bei einer Lohnpfändung immer ein Teil Ihres
Lohns erhalten. Die genaue Höhe berechnet sich aus der so genannten
Pfändungstabelle. Grundsätzlich kann Ihr Gläubiger bei Gericht eine
Lohnpfändung erwirken, wenn er einen vollstreckbaren Titel gegen Sie hat.
Dies kann ein Vollstreckungsbescheid oder ein notarielles Schuldanerkenntnis
sein. Grundlage einer Lohnpfändung ist ein Pfändungs- und
Überweisungsbeschluss, den das Gericht Ihrem Arbeitgeber zustellt. Ihr
Arbeitgeber muss dann den pfändbaren Teil Ihres Lohnes an Ihren Gläubiger
überweisen, und darf Ihnen nur noch den Rest, nämlich den nicht pfändbaren
Betrag, auszahlen bzw. überweisen.
Sie sollten auf jeden Fall überprüfen oder überprüfen lassen, ob der
gepfändete Betrag richtig berechnet und die Pfändungstabelle richtig
angewandt wurde. Auch wenn es schwer fällt: Suchen Sie das direkte Gespräch
mit Ihrem Arbeitgeber und erklären Sie Ihre Notlage.
Hier finden Sie eine Übersicht aller Ratgeber-Situationen.