
herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Überschuldung Überschuldung vermeiden Schritte der Gläubiger Schuldnerberatung Schuldenregulierung Was Sie jetzt tun können! P-Konto - aktuelle InformationenSERVICE
Musterbriefe Übersichten + Berechnungen Beratungsstellen in Ihrer Nähe Adressen + Links Glossar Suche Kontakt Impressum Inhaltsverzeichnis BannerSie haben ein konkretes Anliegen, das Ihnen unter den Nägeln brennt? Schauen Sie doch mal bei unseren Fragen nach. Vielleicht finden Sie dort genau Ihre Frage wieder. Einfach anklicken und die richtigen weiterführenden Fragen auswählen. Hier erhalten Sie dann auch erste Tipps, was Sie konkret als nächstes tun können. Fast immer macht es Sinn, erst einmal Ordnung in Ihre Unterlagen zu bringen. Manchmal halten wir auch einen Musterbrief für Sie bereit oder empfehlen Ihnen eine geeignete Anlaufstelle für Ihre nächsten Schritte.
Wenn Ihr Konto aufgrund einer Kontopfändung gesperrt wird, ist schnelles
Handeln wichtig. Genauso wichtig ist aber, trotzdem Ruhe zu bewahren und
nicht kopflos zu handeln. Bitte beachten Sie unbedingt: Seit dem
01.01.2012 können Sie sich nur noch mit Hilfe eines sogenannten P-Kontos
(Pfändungsschutzkonto) vor den Folgen einer Kontopfändung
schützen.
Grundsätzlich haben Ihre Gläubiger die Möglichkeit, mit Hilfe eines
Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses das Guthaben auf Ihren Konten
einschließlich Sparguthaben und vermögenswirksame Anlagen zu pfänden.
Zunächst ist Ihr Konto erst einmal für 4 Wochen gesperrt. Nach Ablauf der 4
Wochen wird das verbliebene Guthaben an den Gläubiger überwiesen, und Sie
bekommen es nicht mehr zurück. Nutzen Sie also die Frist, um Ihr
nicht-pfändbares Guthaben zu sichern. Holen Sie sich am Besten sofort Hilfe
von einer Schuldnerberatung, einem Anwalt oder der Rechtsantragsstelle des
Amtsgerichts.
Hier finden Sie eine Übersicht aller Ratgeber-Situationen.