Ratgeber: Kontopfändung?

Sie haben ein konkretes Anliegen, das Ihnen unter den Nägeln brennt? Schauen Sie doch mal bei unseren Fragen nach. Vielleicht finden Sie dort genau Ihre Frage wieder. Einfach anklicken und die richtigen weiterführenden Fragen auswählen. Hier erhalten Sie dann auch erste Tipps, was Sie konkret als nächstes tun können. Fast immer macht es Sinn, erst einmal Ordnung in Ihre Unterlagen zu bringen. Manchmal halten wir auch einen Musterbrief für Sie bereit oder empfehlen Ihnen eine geeignete Anlaufstelle für Ihre nächsten Schritte.


Wie komme ich bei einer Kontopfändung an mein Geld?

Wenn Ihr Konto aufgrund einer Kontopfändung gesperrt wird, ist schnelles Handeln wichtig. Genauso wichtig ist aber, trotzdem Ruhe zu bewahren und nicht kopflos zu handeln. Bitte beachten Sie unbedingt: Seit dem 01.01.2012 können Sie sich nur noch mit Hilfe eines sogenannten P-Kontos (Pfändungsschutzkonto) vor den Folgen einer Kontopfändung schützen.

Grundsätzlich haben Ihre Gläubiger die Möglichkeit, mit Hilfe eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses das Guthaben auf Ihren Konten einschließlich Sparguthaben und vermögenswirksame Anlagen zu pfänden. Zunächst ist Ihr Konto erst einmal gesperrt. Dies gilt auch, wenn Ihr Lohn oder Gehalt bereits beim Arbeitgeber gepfändet wurde. Es gibt auch keinen besonderen Schutz von Sozialleistungen auf einem normalen Girokonto mehr. Nach Ablauf der 4 Wochen wird das gesamte Guthaben an den Gläubiger überwiesen, und Sie bekommen es nicht mehr zurück. Bis zu diesem Zeitpunkt muss Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt sein, sonst gibt es keine Schutzmöglichkeit (siehe dazu oben).