
herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sie haben ein konkretes Anliegen, das Ihnen unter den Nägeln brennt? Schauen Sie doch mal bei unseren Fragen nach. Vielleicht finden Sie dort genau Ihre Frage wieder. Einfach anklicken und die richtigen weiterführenden Fragen auswählen. Hier erhalten Sie dann auch erste Tipps, was Sie konkret als nächstes tun können. Fast immer macht es Sinn, erst einmal Ordnung in Ihre Unterlagen zu bringen. Manchmal halten wir auch einen Musterbrief für Sie bereit oder empfehlen Ihnen eine geeignete Anlaufstelle für Ihre nächsten Schritte.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet überschuldeten Menschen die
Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Im Rahmen eines dreistufigen
Verfahrens können Sie sich innerhalb von sechs bis acht Jahren von ihren
Schulden befreien. ABER: Der Weg in die Restschuldbefreiung ist nicht ohne
Stolpersteine. Er bedarf viel Disziplin und Durchhaltevermögen und Ihrer
aktiven Mitarbeit. Eine fachkundige Begleitung durch das Verfahren ist in
jedem Fall sinnvoll, da die gesetzlichen Regelungen zum Verfahren komplex
sind. Nutzen Sie dazu das Beratungs- und Unterstützungsangebot der Schuldner-
und Insolvenzberatungsstelle in Ihrer Nähe. Oder lassen Sie sich von einer
Verbraucherzentrale bzw. anwaltlich bei der Durchführung des Verfahrens
helfen. Eine erste Orientierung erhalten Sie anhand folgender Fragen sowie
unter Schuldenregulierung
- Verbraucherinsolvenz im Infoteil.
Eine fachkundige Begleitung durch das Verfahren ist in jedem Fall
sinnvoll. Die gesetzlichen Regelungen zum Verfahren sind ziemlich
kompliziert.
Die Beteiligung so genannter „geeigneter Stellen oder Personen“ ist daher
zwingend vorgesehen. Falls der außergerichtliche Einigungsversuch mit Ihren
Gläubigern scheitert, dann muss dieses Scheitern Ihrer Bemühungen schriftlich
von einer anerkannten Person oder Stelle bestätigt werden.
Geeignete Stellen sind Schuldnerberatungsstellen, die als
Insolvenzberatungsstellen ausdrücklich anerkannt sind. Die Anerkennung als
geeignete Stelle erfolgt in der Regel über die Landessozialministerien.
Schuldnerberatungsstellen arbeiten in der Regel kostenlos. Es gibt auch
kommerzielle Schuldenregulierer, die meist hohe Gebühren erheben. Hier
sollten Sie sich im Vorfeld dringend hinsichtlich der Seriosität informieren,
denn einige dieser kommerziellen Schuldenregulierer arbeiten unseriös, zum
Teil ist ihr Handeln sogar als kriminell einzustufen.
Beratungsstellen
in Ihrer Nähe
Link: Vorsicht, Geldhaie! (Forum Kriminalprävention der Polizei)
Geeignete Personen sind Rechtsanwälte oder -anwältinnen, NotarInnen und
SteuerberaterInnen und Steuerberater. Um geeignete Personen zu finden, hilft
manchmal schon ein Blick ins Branchenbuch. Deren Beratung ist
kostenpflichtig. Falls Sie diese Kosten nicht bezahlen können, beantragen Sie
beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein nach dem Beratungshilfegesetz.
Damit werden häufig nur die Kosten für den außergerichtlichen
Einigungsversuch abgedeckt.
Hier finden Sie eine Übersicht aller Ratgeber-Situationen.