
herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Überschuldung Überschuldung vermeiden Schritte der Gläubiger Schuldnerberatung Schuldenregulierung Was Sie jetzt tun können! P-Konto - aktuelle InformationenSERVICE
Musterbriefe Übersichten + Berechnungen Beratungsstellen in Ihrer Nähe Adressen + Links Glossar Suche Kontakt Impressum Inhaltsverzeichnis BannerSie haben ein konkretes Anliegen, das Ihnen unter den Nägeln brennt? Schauen Sie doch mal bei unseren Fragen nach. Vielleicht finden Sie dort genau Ihre Frage wieder. Einfach anklicken und die richtigen weiterführenden Fragen auswählen. Hier erhalten Sie dann auch erste Tipps, was Sie konkret als nächstes tun können. Fast immer macht es Sinn, erst einmal Ordnung in Ihre Unterlagen zu bringen. Manchmal halten wir auch einen Musterbrief für Sie bereit oder empfehlen Ihnen eine geeignete Anlaufstelle für Ihre nächsten Schritte.
Manche Gläubiger wie zum Beispiel Versandhäuser oder
Telekommunikationsunternehmen beauftragen Inkassobüros oder spezialisierte
Anwaltskanzleien damit, ihre Forderungen einzutreiben. Generell kann jeder
Gläubiger seine Forderungen an ein Inkassobüro abtreten, so dass Sie dann
nicht mehr direkt mit den ursprünglichen Gläubigern, sondern eben mit dem
Inkassobüro oder Inkassoanwalt zu tun haben. Diese sind grundsätzlich
berechtigt, fremde Forderungen einzuziehen.
Es gibt zwei Arten von Inkassogeschäften:
In beiden Fällen haben Sie nur noch mit dem Inkassobüro zu tun. Und dabei gilt es einige rechtliche Besonderheiten zu beachten.
… Ein Inkassobüro schreibt Ihnen, dass Sie künftig alle Zahlungen an das Inkassobüro und nicht mehr an Ihren ursprünglichen Gläubiger leisten sollen? … Sie haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit der zusätzlichen Kosten für die Inkassotätigkeit? … Sie können die Richtigkeit einzelner Posten wie Mahngebühren, Postgebühren oder Vergleichsgebühren nicht genau nachvollziehen? … Das Inkassobüro will, dass Sie ein Schuldanerkenntnis oder eine Selbstauskunft unterschreiben? … Ein Mitarbeiter des Inkassobüros ruft bei Ihnen an oder will Sie in Ihrer Wohnung besuchen?Hier finden Sie eine Übersicht aller Ratgeber-Situationen.