Ratgeber: Inkasso?

Sie haben ein konkretes Anliegen, das Ihnen unter den Nägeln brennt? Schauen Sie doch mal bei unseren Fragen nach. Vielleicht finden Sie dort genau Ihre Frage wieder. Einfach anklicken und die richtigen weiterführenden Fragen auswählen. Hier erhalten Sie dann auch erste Tipps, was Sie konkret als nächstes tun können. Fast immer macht es Sinn, erst einmal Ordnung in Ihre Unterlagen zu bringen. Manchmal halten wir auch einen Musterbrief für Sie bereit oder empfehlen Ihnen eine geeignete Anlaufstelle für Ihre nächsten Schritte.


Post vom Inkassobüro statt vom Gläubiger? Was heißt das für mich?

Manche Gläubiger wie zum Beispiel Versandhäuser oder Telekommunikationsunternehmen beauftragen Inkassobüros oder spezialisierte Anwaltskanzleien damit, ihre Forderungen einzutreiben. Generell kann jeder Gläubiger seine Forderungen an ein Inkassobüro abtreten, so dass Sie dann nicht mehr direkt mit den ursprünglichen Gläubigern, sondern eben mit dem Inkassobüro oder Inkassoanwalt zu tun haben. Diese sind grundsätzlich berechtigt, fremde Forderungen einzuziehen.

Es gibt zwei Arten von Inkassogeschäften:

  • Ihr Gläubiger verkauft seine Forderung an das Inkassobüro. Das Inkassobüro kann dann eine Abtretungserklärung des Gläubigers vorzeigen und versucht nun, auf eigene Rechnung das Geld bei Ihnen einzutreiben; oder
  • Ihr Gläubiger beauftragt das Inkassobüro, seine Forderungen bei Ihnen einzutreiben. Das Inkassobüro hat dann eine entsprechende Vollmacht, dies zu tun.

In beiden Fällen haben Sie nur noch mit dem Inkassobüro zu tun. Und dabei gilt es einige rechtliche Besonderheiten zu beachten.

Sie haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit der zusätzlichen Kosten für die Inkassotätigkeit?

Grundsätzlich müssen Sie als Schuldner oder Schuldnerin die Kosten tragen, die aus dem Zahlungsverzug entstehen. Das gilt auch für Inkassokosten. Der Gläubiger darf die Kosten aber nicht unnötig in die Höhe treiben. Sind Sie zahlungsunfähig und haben dies den ursprünglichen Gläubigern mitgeteilt, müssen Sie die zusätzlichen Inkassokosten nicht tragen. Zahlungsunfähig sind Sie grundsätzlich dann, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.

Was können Sie tun:

  • Falls Sie tatsächlich zahlungsunfähig sind, teilen Sie dies Ihrem Gläubiger und dem Inkassobüro umgehend mit. Gründe können sein: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie oder Ihre Eidesstattliche Versicherung.
    Musterbrief: Mitteilung der Zahlungsunfähigkeit  
  • Fordern Sie eine aktuelle Forderungsaufstellung und eine Inkassovollmacht an, falls das Inkassobüro Ihnen diese noch nicht zugeschickt hat.


… Ein Inkassobüro schreibt Ihnen, dass Sie künftig alle Zahlungen an das Inkassobüro und nicht mehr an Ihren ursprünglichen Gläubiger leisten sollen? … Sie können die Richtigkeit einzelner Posten wie Mahngebühren, Postgebühren oder Vergleichsgebühren nicht genau nachvollziehen? … Das Inkassobüro will, dass Sie ein Schuldanerkenntnis oder eine Selbstauskunft unterschreiben? … Ein Mitarbeiter des Inkassobüros ruft bei Ihnen an oder will Sie in Ihrer Wohnung besuchen?