Ratgeber: Inkasso?

Sie haben ein konkretes Anliegen, das Ihnen unter den Nägeln brennt? Schauen Sie doch mal bei unseren Fragen nach. Vielleicht finden Sie dort genau Ihre Frage wieder. Einfach anklicken und die richtigen weiterführenden Fragen auswählen. Hier erhalten Sie dann auch erste Tipps, was Sie konkret als nächstes tun können. Fast immer macht es Sinn, erst einmal Ordnung in Ihre Unterlagen zu bringen. Manchmal halten wir auch einen Musterbrief für Sie bereit oder empfehlen Ihnen eine geeignete Anlaufstelle für Ihre nächsten Schritte.


Post vom Inkassobüro statt vom Gläubiger? Was heißt das für mich?

Manche Gläubiger wie zum Beispiel Versandhäuser oder Telekommunikationsunternehmen beauftragen Inkassobüros oder spezialisierte Anwaltskanzleien damit, ihre Forderungen einzutreiben. Generell kann jeder Gläubiger seine Forderungen an ein Inkassobüro abtreten, so dass Sie dann nicht mehr direkt mit den ursprünglichen Gläubigern, sondern eben mit dem Inkassobüro oder Inkassoanwalt zu tun haben. Diese sind grundsätzlich berechtigt, fremde Forderungen einzuziehen.

Es gibt zwei Arten von Inkassogeschäften:

  • Ihr Gläubiger verkauft seine Forderung an das Inkassobüro. Das Inkassobüro kann dann eine Abtretungserklärung des Gläubigers vorzeigen und versucht nun, auf eigene Rechnung das Geld bei Ihnen einzutreiben; oder
  • Ihr Gläubiger beauftragt das Inkassobüro, seine Forderungen bei Ihnen einzutreiben. Das Inkassobüro hat dann eine entsprechende Vollmacht, dies zu tun.

In beiden Fällen haben Sie nur noch mit dem Inkassobüro zu tun. Und dabei gilt es einige rechtliche Besonderheiten zu beachten.

Ein Mitarbeiter des Inkassobüros ruft bei Ihnen an oder will Sie in Ihrer Wohnung besuchen?

Anders als der Gerichtsvollzieher hat ein Inkassomitarbeiter oder eine Inkassomitarbeiterin kein Recht auf Einlass in Ihre Wohnung. Sie sollten sich wirklich gut überlegen, ob es in Ihrem Interesse sein kann, jemanden vom Inkassobüro in die Wohnung zu lassen. Manchmal versuchen Mitarbeiter im persönlichen Gespräch Druck auf Sie auszuüben, und Sie so zu womöglich unrealistischen Zugeständnissen zu drängen.

Was können Sie tun:

  • Lassen Sie Mitarbeiter von Inkassobüros lieber nicht in Ihre Wohnung.
  • Bitten Sie Mitarbeiter, die Sie besuchen oder anrufen, sich schriftlich mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Dann haben Sie mehr Zeit zum Nachdenken und können sich mit Familie oder Freunden beraten.
  • Lassen Sie sich grundsätzlich den Namen nennen und am besten den Ausweis zeigen. Dies kann bei eventuellen späteren Beschwerden sinnvoll sein. Genauso wie Notizen, die Sie im Zweifelsfall anfertigen sollten.  


… Ein Inkassobüro schreibt Ihnen, dass Sie künftig alle Zahlungen an das Inkassobüro und nicht mehr an Ihren ursprünglichen Gläubiger leisten sollen? … Sie haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit der zusätzlichen Kosten für die Inkassotätigkeit? … Sie können die Richtigkeit einzelner Posten wie Mahngebühren, Postgebühren oder Vergleichsgebühren nicht genau nachvollziehen? … Das Inkassobüro will, dass Sie ein Schuldanerkenntnis oder eine Selbstauskunft unterschreiben?