Ratgeber: Girokonto?

Sie haben ein konkretes Anliegen, das Ihnen unter den Nägeln brennt? Schauen Sie doch mal bei unseren Fragen nach. Vielleicht finden Sie dort genau Ihre Frage wieder. Einfach anklicken und die richtigen weiterführenden Fragen auswählen. Hier erhalten Sie dann auch erste Tipps, was Sie konkret als nächstes tun können. Fast immer macht es Sinn, erst einmal Ordnung in Ihre Unterlagen zu bringen. Manchmal halten wir auch einen Musterbrief für Sie bereit oder empfehlen Ihnen eine geeignete Anlaufstelle für Ihre nächsten Schritte.


Darf die Bank mein Girokonto kündigen?

Kreditinstitute bzw. Banken und Sparkassen dürfen frei entscheiden, mit wem sie Verträge abschließen oder eben nicht. Wenn Ihr Kreditinstitut Sie etwa wegen Ihrer Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung oder Ihrem Arbeitsplatzverlust als „Risikokunden“ einstuft, dann darf es Ihnen kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihr Konto dort womöglich schon ganz lange haben.

Doch auch die Kreditinstitute wissen, dass Sie Ihren Alltag kaum noch ohne ein Konto bewältigen können. Arbeitgeber werden unnötig irritiert, wenn sie nicht mehr wissen, wohin der Lohn überwiesen werden soll. Miete, Strom und Telefongebühren zahlen Sie meist per Lastschrift vom Girokonto und für Barzahlungen fallen hohe Gebühren an.

Deshalb hat sich der "Zentrale Kreditausschuss" (seit August 2011 umbenannt in "Die Deutsche Kreditwirtschaft"), die Interessenvertretung der fünf Spitzenverbände der Kreditwirtschaft selbst verpflichtet, mit wenigen Ausnahmen jedermann ein Konto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen. Ein solches „Jedermann-Konto“ ist ein Guthabenkonto und kann nicht überzogen werden. Die Bank gibt Ihnen also keinen Kredit (mehr). 

Gerade wenn Sie überschuldet sind, sollten Sie alles daran setzen, solch ein Konto auf Guthabenbasis bei Ihrem Kreditinstitut einzurichten. Suchen Sie gegebenenfalls die Unterstützung durch die Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe.

Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen einem Guthabenkonto und dem P-Konto, das alleine Sie vor unzumutbaren Folgen einer Kontopfändung schützen kann. Nähere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Pfändungsschutzkonto.

Wie kann ich ein Girokonto in ein P-Konto umwandeln? Was kostet das und geht das auch nach einer Pfändung?

Wird Ihr Konto gepfändet und haben Sie noch kein P-Konto, so können sie jedes für eine Person geführte Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Die Bank ist verpflichtet die Umwandlung spätestens nach vier Geschäftstagen vorzunehmen. Unmöglich ist die Umwandlung oder Einrichtung jedoch, wenn mehrere Personen Kontoinhaber des ursprünglichen Kontos sind (wie das zum Beispiel beim so genannten Oder-Konto der Fall ist) oder wenn das Konto für eine Firma geführt wurde. Die Umwandlung können Sie auch nach dem Eingang einer Pfändung verlangen. Die Umwandlung selbst (nicht die Kontoführung) muss kostenfrei erfolgen. Erfolgt eine Umwandlung innerhalb von vier Wochen nach einer Pfändung so wird so getan als ob das Konto schon bei Eingang der Pfändung bei der Bank ein P-Konto gewesen sei. Bei der Einrichtung oder Umwandlung eines P-Kontos müssen Sie versichern, dass Sie kein weiteres P-Konto führen. Das kann überprüft werden und falls Sie dabei lügen kann das, vor allem, wenn eine Pfändung vorliegt, strafbar sein.

Wie sieht dann eine Bescheinigung aus?

Für die Bescheinigung gibt es zwar kein gesetzlich vorgeschriebenes Formular, jedoch haben sich die Vertreter der Banken und der Schuldnerberatung auf ein Muster verständigt:


Durch Verwendung dieses Musters vermeiden Sie Unklarheiten.





… Ihre Bank oder Sparkasse droht mit der Kündigung Ihres Girokontos? … Sie stehen bereits ohne Konto da? … Das Kreditinstitut verweigert die Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis? … Gibt es außer dem P-Konto noch eine weitere Möglichkeit zum Schutz vor den Folgen einer Kontopfändung? … Was ist auf dem P-Konto geschützt? … Was kann über den Grundfreibetrag hinaus geschützt / bescheinigt werden? … Wer kann eine Bescheinigung ausstellen? … Und was muss ich dann mit der Bescheinigung machen? Muss ich monatlich eine Bescheinigung vorlegen? … Können auch höhere Geldeingänge auf dem Konto geschützt sein, als in der Bescheinigung aufgeführt sind? … Was sollte ich noch beachten?