Ratgeber: Girokonto?

Sie haben ein konkretes Anliegen, das Ihnen unter den Nägeln brennt? Schauen Sie doch mal bei unseren Fragen nach. Vielleicht finden Sie dort genau Ihre Frage wieder. Einfach anklicken und die richtigen weiterführenden Fragen auswählen. Hier erhalten Sie dann auch erste Tipps, was Sie konkret als nächstes tun können. Fast immer macht es Sinn, erst einmal Ordnung in Ihre Unterlagen zu bringen. Manchmal halten wir auch einen Musterbrief für Sie bereit oder empfehlen Ihnen eine geeignete Anlaufstelle für Ihre nächsten Schritte.


Darf die Bank mein Girokonto kündigen?

Kreditinstitute bzw. Banken und Sparkassen dürfen frei entscheiden, mit wem sie Verträge abschließen oder eben nicht. Wenn Ihr Kreditinstitut Sie etwa wegen Ihrer Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung oder Ihrem Arbeitsplatzverlust als „Risikokunden“ einstuft, dann darf es Ihnen kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihr Konto dort womöglich schon ganz lange haben.

Doch auch die Kreditinstitute wissen, dass Sie Ihren Alltag kaum noch ohne ein Konto bewältigen können. Arbeitgeber werden unnötig irritiert, wenn sie nicht mehr wissen, wohin der Lohn überwiesen werden soll. Miete, Strom und Telefongebühren zahlen Sie meist per Lastschrift vom Girokonto und für Barzahlungen fallen hohe Gebühren an.

Deshalb hat sich der "Zentrale Kreditausschuss" (seit August 2011 umbenannt in "Die Deutsche Kreditwirtschaft"), die Interessenvertretung der fünf Spitzenverbände der Kreditwirtschaft selbst verpflichtet, mit wenigen Ausnahmen jedermann ein Konto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen. Ein solches „Jedermann-Konto“ ist ein Guthabenkonto und kann nicht überzogen werden. Die Bank gibt Ihnen also keinen Kredit (mehr). 

Gerade wenn Sie überschuldet sind, sollten Sie alles daran setzen, solch ein Konto auf Guthabenbasis bei Ihrem Kreditinstitut einzurichten. Suchen Sie gegebenenfalls die Unterstützung durch die Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe.

Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen einem Guthabenkonto und dem P-Konto, das alleine Sie vor unzumutbaren Folgen einer Kontopfändung schützen kann. Nähere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Pfändungsschutzkonto.

… Ihre Bank oder Sparkasse droht mit der Kündigung Ihres Girokontos? … Sie stehen bereits ohne Konto da? … Das Kreditinstitut verweigert die Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis? … Gibt es außer dem P-Konto noch eine weitere Möglichkeit zum Schutz vor den Folgen einer Kontopfändung? … Wie kann ich ein Girokonto in ein P-Konto umwandeln? Was kostet das und geht das auch nach einer Pfändung? … Was ist auf dem P-Konto geschützt? … Was kann über den Grundfreibetrag hinaus geschützt / bescheinigt werden? … Wie sieht dann eine Bescheinigung aus? … Wer kann eine Bescheinigung ausstellen? … Und was muss ich dann mit der Bescheinigung machen? Muss ich monatlich eine Bescheinigung vorlegen? … Können auch höhere Geldeingänge auf dem Konto geschützt sein, als in der Bescheinigung aufgeführt sind? … Was sollte ich noch beachten?