Ratgeber: Geldstrafe?

Sie haben ein konkretes Anliegen, das Ihnen unter den Nägeln brennt? Schauen Sie doch mal bei unseren Fragen nach. Vielleicht finden Sie dort genau Ihre Frage wieder. Einfach anklicken und die richtigen weiterführenden Fragen auswählen. Hier erhalten Sie dann auch erste Tipps, was Sie konkret als nächstes tun können. Fast immer macht es Sinn, erst einmal Ordnung in Ihre Unterlagen zu bringen. Manchmal halten wir auch einen Musterbrief für Sie bereit oder empfehlen Ihnen eine geeignete Anlaufstelle für Ihre nächsten Schritte.


Sie sind zu einer Geldstrafe oder Geldbuße verurteilt und können diese nicht bezahlen?

Geldstrafen werden vom Gericht in Tagessätzen verhängt, die abhängig vom Einkommen und möglichen Unterhaltspflichten sind. Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach dem Strafmaß und der angenommenen Schwere der Schuld. Nach der rechtskräftigen Verurteilung kann man die Höhe der Tagessätze nicht mehr herabsetzen lassen. Bereits in dem Urteil kann das Gericht Zahlungserleichterungen wie Stundung oder Ratenzahlung bewilligen.

Wenn Sie Ihre Geldstrafe nicht zahlen, kann die Geldstrafe vom Gericht ersatzweise in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden. Wollen Sie Ihre Inhaftierung vermeiden, müssen Sie frühzeitig aktiv werden. Hierfür können Sie sich Unterstützung bei einer Sozialberatungsstelle, einer Schuldnerberatungsstelle oder bei der Gerichtshilfe holen. Wenn Sie tatsächlich zahlungsunfähig sind, können Sie Ihre Geldstrafe unter Umständen auch in gemeinnützige Arbeit umwandeln.

Eine Geldbuße wird von einer Verwaltungsbehörde durch einen Bußgeldbescheid festgesetzt. Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr richtet sich die Höhe des Bußgeldes nach dem Bußgeld-Katalog.

Sie können Ihre Geldbuße nicht bezahlen?

Wenn Sie Ihre Geldbuße trotz rechtskräftigem Bußgeldbescheid nicht bezahlen, mahnt die Verwaltungsbehörde Sie zunächst schriftlich und kostenpflichtig an. Anschließend kann die Behörde versuchen, die Geldbuße zwangsweise beizutreiben (z.B. mit Gerichtsvollzieher, Lohn- oder Kontopfändung), was weitere Kosten verursacht. Bleibt auch dies erfolglos, wird die Behörde bei Gericht die sogenannte Erzwingungshaft beantragen. Durch die Haftandrohung sollen Sie zur Zahlung Ihrer Geldbuße gezwungen werden. Eine mögliche Haft kann einige Tage bis zu sechs Wochen dauern. Trotz Verbüßung der Haft bliebe die Geldbuße allerdings weiter bestehen und kann weiterhin vollstreckt werden. Ihre Geldbuße können Sie also nicht „absitzen“.

Können Sie die Geldbuße voraussichtlich auch in Zukunft nicht bezahlen, dann teilen Sie dies möglichst frühzeitig mit, um die Erzwingungshaft zu vermeiden. Wenn Sie Ihre dauernde Zahlungsunfähigkeit belegen können, können Sie die Erzwingungshaft mit Sicherheit vermeiden. Sie dürfen nämlich nur durch die Haft zur Zahlung Ihres Bußgeldes gezwungen werden, wenn Sie nachweislich zahlungsunwillig, nicht aber tatsächlich zahlungsunfähig sind. Wenn die Verwaltungsbehörde Ihre Zahlungsunfähigkeit festgestellt hat, kann Sie Ihre Geldbuße bei niedrigen Bußgeldbeträgen auf sich beruhen lassen, wenn der Beitreibungsaufwand in keinem Verhältnis zum voraussichtlichen Ertrag steht.
Musterbrief: Zahlungsunfähigkeit.

Was können Sie tun:

  • Beantragen Sie bei der Verwaltungsbehörde eine Ratenzahlung oder Stundung. Hierzu ist ein formloser Antrag mit einer aussagekräftigen Darstellung der aktuellen Zahlungssituation notwendig.
  • Können Sie die Geldbuße voraussichtlich auch in Zukunft nicht bezahlen, dann teilen Sie dies möglichst frühzeitig mit, um die Erzwingungshaft zu vermeiden. Wenden Sie sich entweder an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, oder später an das Gericht, das die Erzwingungshaft verhängen soll. Sie müssen Ihre dauernde Zahlungsunfähigkeit belegen, indem Sie z.B. Ihren Sozialleistungsbescheid, eine Eidesstattliche Versicherung oder Ihre Lohnabrechnung mit Lohnpfändung vorlegen.
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