Ratgeber: Geldstrafe?

Sie haben ein konkretes Anliegen, das Ihnen unter den Nägeln brennt? Schauen Sie doch mal bei unseren Fragen nach. Vielleicht finden Sie dort genau Ihre Frage wieder. Einfach anklicken und die richtigen weiterführenden Fragen auswählen. Hier erhalten Sie dann auch erste Tipps, was Sie konkret als nächstes tun können. Fast immer macht es Sinn, erst einmal Ordnung in Ihre Unterlagen zu bringen. Manchmal halten wir auch einen Musterbrief für Sie bereit oder empfehlen Ihnen eine geeignete Anlaufstelle für Ihre nächsten Schritte.


Sie sind zu einer Geldstrafe oder Geldbuße verurteilt und können diese nicht bezahlen?

Geldstrafen werden vom Gericht in Tagessätzen verhängt, die abhängig vom Einkommen und möglichen Unterhaltspflichten sind. Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach dem Strafmaß und der angenommenen Schwere der Schuld. Nach der rechtskräftigen Verurteilung kann man die Höhe der Tagessätze nicht mehr herabsetzen lassen. Bereits in dem Urteil kann das Gericht Zahlungserleichterungen wie Stundung oder Ratenzahlung bewilligen.

Wenn Sie Ihre Geldstrafe nicht zahlen, kann die Geldstrafe vom Gericht ersatzweise in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden. Wollen Sie Ihre Inhaftierung vermeiden, müssen Sie frühzeitig aktiv werden. Hierfür können Sie sich Unterstützung bei einer Sozialberatungsstelle, einer Schuldnerberatungsstelle oder bei der Gerichtshilfe holen. Wenn Sie tatsächlich zahlungsunfähig sind, können Sie Ihre Geldstrafe unter Umständen auch in gemeinnützige Arbeit umwandeln.

Eine Geldbuße wird von einer Verwaltungsbehörde durch einen Bußgeldbescheid festgesetzt. Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr richtet sich die Höhe des Bußgeldes nach dem Bußgeld-Katalog.

… Sie können Ihre Geldstrafe nicht bezahlen? … Sie können Ihre Geldbuße nicht bezahlen?