
herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sie haben ein konkretes Anliegen, das Ihnen unter den Nägeln brennt? Schauen Sie doch mal bei unseren Fragen nach. Vielleicht finden Sie dort genau Ihre Frage wieder. Einfach anklicken und die richtigen weiterführenden Fragen auswählen. Hier erhalten Sie dann auch erste Tipps, was Sie konkret als nächstes tun können. Fast immer macht es Sinn, erst einmal Ordnung in Ihre Unterlagen zu bringen. Manchmal halten wir auch einen Musterbrief für Sie bereit oder empfehlen Ihnen eine geeignete Anlaufstelle für Ihre nächsten Schritte.
Geldstrafen werden vom Gericht in Tagessätzen verhängt, die
abhängig vom Einkommen und möglichen Unterhaltspflichten sind. Die Anzahl der
Tagessätze richtet sich nach dem Strafmaß und der angenommenen Schwere der
Schuld. Nach der rechtskräftigen Verurteilung kann man die Höhe der
Tagessätze nicht mehr herabsetzen lassen. Bereits in dem Urteil kann das
Gericht Zahlungserleichterungen wie Stundung oder Ratenzahlung
bewilligen.
Wenn Sie Ihre Geldstrafe nicht zahlen, kann die Geldstrafe vom Gericht
ersatzweise in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden. Wollen Sie Ihre
Inhaftierung vermeiden, müssen Sie frühzeitig aktiv werden. Hierfür können
Sie sich Unterstützung bei einer Sozialberatungsstelle, einer
Schuldnerberatungsstelle oder bei der Gerichtshilfe holen. Wenn Sie
tatsächlich zahlungsunfähig sind, können Sie Ihre Geldstrafe unter Umständen
auch in gemeinnützige Arbeit umwandeln.
Eine Geldbuße wird von einer Verwaltungsbehörde durch einen
Bußgeldbescheid festgesetzt. Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
richtet sich die Höhe des Bußgeldes nach dem Bußgeld-Katalog.
Hier finden Sie eine Übersicht aller Ratgeber-Situationen.