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Musterbriefe Übersichten + Berechnungen Beratungsstellen in Ihrer Nähe Adressen + Links Glossar Suche Kontakt Impressum Inhaltsverzeichnis BannerSie haben ein konkretes Anliegen, das Ihnen unter den Nägeln brennt? Schauen Sie doch mal bei unseren Fragen nach. Vielleicht finden Sie dort genau Ihre Frage wieder. Einfach anklicken und die richtigen weiterführenden Fragen auswählen. Hier erhalten Sie dann auch erste Tipps, was Sie konkret als nächstes tun können. Fast immer macht es Sinn, erst einmal Ordnung in Ihre Unterlagen zu bringen. Manchmal halten wir auch einen Musterbrief für Sie bereit oder empfehlen Ihnen eine geeignete Anlaufstelle für Ihre nächsten Schritte.
Geldstrafen werden vom Gericht in Tagessätzen verhängt, die
abhängig vom Einkommen und möglichen Unterhaltspflichten sind. Die Anzahl der
Tagessätze richtet sich nach dem Strafmaß und der angenommenen Schwere der
Schuld. Nach der rechtskräftigen Verurteilung kann man die Höhe der
Tagessätze nicht mehr herabsetzen lassen. Bereits in dem Urteil kann das
Gericht Zahlungserleichterungen wie Stundung oder Ratenzahlung
bewilligen.
Wenn Sie Ihre Geldstrafe nicht zahlen, kann die Geldstrafe vom Gericht
ersatzweise in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden. Wollen Sie Ihre
Inhaftierung vermeiden, müssen Sie frühzeitig aktiv werden. Hierfür können
Sie sich Unterstützung bei einer Sozialberatungsstelle, einer
Schuldnerberatungsstelle oder bei der Gerichtshilfe holen. Wenn Sie
tatsächlich zahlungsunfähig sind, können Sie Ihre Geldstrafe unter Umständen
auch in gemeinnützige Arbeit umwandeln.
Eine Geldbuße wird von einer Verwaltungsbehörde durch einen
Bußgeldbescheid festgesetzt. Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
richtet sich die Höhe des Bußgeldes nach dem Bußgeld-Katalog.
Wenn Sie Ihre Geldbuße trotz rechtskräftigem Bußgeldbescheid nicht
bezahlen, mahnt die Verwaltungsbehörde Sie zunächst schriftlich und
kostenpflichtig an. Anschließend kann die Behörde versuchen, die Geldbuße
zwangsweise beizutreiben (z.B. mit Gerichtsvollzieher, Lohn- oder
Kontopfändung), was weitere Kosten verursacht. Bleibt auch dies erfolglos,
wird die Behörde bei Gericht die sogenannte Erzwingungshaft beantragen. Durch
die Haftandrohung sollen Sie zur Zahlung Ihrer Geldbuße gezwungen werden.
Eine mögliche Haft kann einige Tage bis zu sechs Wochen dauern. Trotz
Verbüßung der Haft bliebe die Geldbuße allerdings weiter bestehen und kann
weiterhin vollstreckt werden. Ihre Geldbuße können Sie also nicht
„absitzen“.
Können Sie die Geldbuße voraussichtlich auch in Zukunft nicht bezahlen, dann
teilen Sie dies möglichst frühzeitig mit, um die Erzwingungshaft zu
vermeiden. Wenn Sie Ihre dauernde Zahlungsunfähigkeit belegen können, können
Sie die Erzwingungshaft mit Sicherheit vermeiden. Sie dürfen nämlich nur
durch die Haft zur Zahlung Ihres Bußgeldes gezwungen werden, wenn Sie
nachweislich zahlungsunwillig, nicht aber tatsächlich zahlungsunfähig sind.
Wenn die Verwaltungsbehörde Ihre Zahlungsunfähigkeit festgestellt hat, kann
Sie Ihre Geldbuße bei niedrigen Bußgeldbeträgen auf sich beruhen lassen, wenn
der Beitreibungsaufwand in keinem Verhältnis zum voraussichtlichen Ertrag
steht.
Musterbrief:
Zahlungsunfähigkeit.
Hier finden Sie eine Übersicht aller Ratgeber-Situationen.