Ratgeber: Eidesstattliche Versicherung?

Sie haben ein konkretes Anliegen, das Ihnen unter den Nägeln brennt? Schauen Sie doch mal bei unseren Fragen nach. Vielleicht finden Sie dort genau Ihre Frage wieder. Einfach anklicken und die richtigen weiterführenden Fragen auswählen. Hier erhalten Sie dann auch erste Tipps, was Sie konkret als nächstes tun können. Fast immer macht es Sinn, erst einmal Ordnung in Ihre Unterlagen zu bringen. Manchmal halten wir auch einen Musterbrief für Sie bereit oder empfehlen Ihnen eine geeignete Anlaufstelle für Ihre nächsten Schritte.


Wann muss ich eine Eidesstattliche Versicherung (E.V.) abgeben?

Natürlich fällt die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung, früher Offenbarungseid genannt, schwer. Die meisten Menschen mit Schulden fürchten sich vor diesem Schritt, zumal in der Ladung zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung auch noch von Haftbefehl und Gefängnis die Rede ist. Diese Angst in jedoch unbegründet: Überschuldung an sich ist nicht strafbar!

Ihre Gläubiger erfahren durch Ihre Eidesstattliche Versicherung, wie Ihre aktuelle Vermögenssituation aussieht. Durch Ihre Angaben, die Sie schriftlich im Vermögensverzeichnis machen müssen, erhalten die Gläubiger Aufschluss über etwaige Pfändungsmöglichkeiten. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung kann von Ihren Gläubigern beantragt werden, wenn ein vollstreckbarer Titel vorhanden ist und

  • eine Pfändung ganz oder teilweise erfolglos war, oder
  • Sie die Durchsuchung Ihrer Wohnung verweigert haben, oder
  • der Gerichtsvollzieher Sie trotz vorheriger Ankündigung seines Besuches wiederholt nicht in Ihrer Wohnung angetroffen hat.

Und natürlich sind Sie im Rahmen einer Eidesstattlichen Versicherung zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben über Ihre Vermögenssituation verpflichtet.

Haben Sie bereits einen Termin zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung versäumt?


WICHTIG: Gehen Sie zu den Terminen, es sei denn, Sie haben wirklich einen triftigen Grund wie zum Beispiel eine Erkrankung. Denn bereits nach einem unentschuldigt versäumten Termin kann das Gericht auf Antrag Ihres Gläubigers einen Haftbefehl erlassen. Dieser Haftbefehl wird vom Gerichtsvollzieher bzw. der Gerichtsvollzieherin vollstreckt mit dem Ziel, die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung zu erzwingen. Wenn Sie sich nach der Verhaftung immer noch weigern, die Eidesstattliche Versicherung abzugeben, können Sie bis zu sechs Monaten in Haft gehalten werden. Anders als bei einer Geldstrafe mindert dieses „Absitzen“ in Haft aber nicht die Schulden bei Ihren Gläubigern. !

Was können Sie tun:

  • Jetzt wird es ernst: Gehen Sie unbedingt zu dem festgesetzten Termin und legen die Eidesstattliche Versicherung ab.
  • Wenn Sie wirklich erkrankt sind oder einen anderen dringenden Grund haben, den Termin nicht wahrzunehmen, sollten Sie unverzüglich den Gerichtsvollzieher oder die Gerichtsvollzieherin informieren. Im Krankheitsfall sollten Sie ein Attest vorlegen.
  • Kommen Ihnen Zweifel, ob ein Gläubiger Sie zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung zwingen darf oder welche Informationen Sie dort angeben müssen, sprechen Sie im Vorfeld den Gerichtsvollzieher bzw. die Gerichtsvollzieherin darauf an.
… Sie wollen wissen, wie und wo normalerweise eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben wird? … Sie wollen erst mal wissen, welche Auswirkungen die Abgabe einer Eidesstattliche Versicherung hat? … Wie können Sie die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung verhindern? … Der Gerichtsvollzieher will Sie nach einem fruchtlosen Pfändungsversuch an Ort und Stelle zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung bewegen? … Haben Sie in den letzten drei Jahren bereits eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben?